Recht und Branchen

Softwarezertifikat (beA)

Kurz gesagt: Ein Softwarezertifikat (Software-Token) ist beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eine Zertifikatsdatei, mit der du dich ohne Chipkarte anmelden kannst. Es ergänzt die beA-Karte, ersetzt sie aber nicht in jedem Fall.

Bei der Registrierung wählst du den Ordner, in dem das Software-Zertifikat gespeichert ist, gibst die initiale PIN ein und vergibst eine neue PIN. Vorgesehen ist das für Personen ohne eigenes Postfach, etwa Mitarbeitende der Kanzlei. Die Registrierung mit eigenem Postfach geht laut beA-Hilfe nur mit der beA-Karte. Für eine qualifizierte elektronische Signatur brauchst du außerdem weiterhin ein Kartenlesegerät und eine Signaturkarte.

Mehr dazu im Ratgeber: beA Softwarezertifikat statt Karte: wann es ausreicht

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Quelle: www.bea-brak.de