Recht und Branchen

Abschlussmeldung (NIS2)

Kurz gesagt: Die Abschlussmeldung ist die dritte und letzte Stufe der NIS-2-Meldepflicht bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall. Sie ist spätestens einen Monat nach der Meldung des Vorfalls beim BSI fällig.

Davor kommen die frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden und die Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung. Die Abschlussmeldung beschreibt den Vorfall ausführlich: Schweregrad, Auswirkungen, Art der Bedrohung, Abhilfemaßnahmen und mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen. Ist der Vorfall nach einem Monat noch nicht beendet, folgt stattdessen eine weitere Folgemeldung. Der Meldevorgang endet erst, wenn der Vorfall beseitigt und die Abschlussmeldung abgegeben ist. Die Fristen sind Maximalzeiten.

So machen wir das bei Team Data

Bei Sicherheitsvorfällen helfen wir mit Soforthilfe und liefern dir die technischen Informationen für deine Meldungen.

Mehr dazu im Ratgeber: NIS2-Meldepflicht: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat

Frage zu Abschlussmeldung (NIS2) in deinem Betrieb?Wir schauen uns deine Umgebung an und sagen dir, was der Begriff für dich konkret bedeutet.

Quelle: www.bsi.bund.de