Kurz gesagt: Das beA-Softwarezertifikat reicht für die tägliche Anmeldung am beA, auch ohne Kartenlesegerät und unterwegs in der beA-App. Für die Erstregistrierung eines persönlichen Postfachs und für die Rechteverwaltung brauchst du weiterhin die beA-Karte. Für die qualifizierte elektronische Signatur nennt die beA-Hilfe eine Signaturkarte.
Stand: 03.11.2026
Was ist das beA-Softwarezertifikat?
Die Anmeldung am besonderen elektronischen Anwaltspostfach läuft immer mit zwei Faktoren: einem Sicherheits-Token und der zugehörigen PIN. Als Sicherheits-Token gibt es zwei Formen. Die beA-Karte ist ein Hardware-Token, also eine Chipkarte mit Zertifikaten, die laut beA-Support nicht kopierfähig ist. Das beA-Softwarezertifikat ist ein Software-Token: eine Datei mit der Endung .p12, die du auf dem Computer einbindest und die dort verbleibt.
Bestellt wird das Softwarezertifikat bei der Bundesnotarkammer, die auch die beA-Karten ausgibt. Beim Kauf vergibst du ein Passwort, das in der .p12-Datei gespeichert bleibt. Dieses initiale Passwort brauchst du jedes Mal, wenn du das Zertifikat auf einem weiteren Gerät hinzufügst.
Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.
Wofür reicht das Softwarezertifikat?
- Anmeldung am Postfach: Die beA-Hilfe der BRAK nennt neben Hardware-Token ausdrücklich weitere Sicherheitstoken wie Softwaretoken für die Anmeldung.
- Arbeiten ohne Kartenleser: Mit dem Softwarezertifikat greifst du auf das beA zu, ohne ein Kartenlesegerät anzuschließen. Das ist praktisch im Homeoffice oder am Laptop.
- Mobiler Zugriff und beA-App: Für die Anmeldung in der beA-App ist laut beA-Support ein Software-Token nötig, das du einmalig in die App überträgst.
- Mitarbeitende ohne eigenes Postfach: Diese registrieren sich mit einem Hardware- oder Software-Token. Das Softwarezertifikat wird dabei über Sicherheits-Token aus Datei laden und den Dialog Keystore auswählen eingebunden, danach gibst du die initiale PIN ein und vergibst eine neue.
Wann brauchst du weiterhin die beA-Karte?
- Erstregistrierung des persönlichen Postfachs: Für Postfächer von Rechtsanwälten, Syndikusrechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften ist laut beA-Support immer eine beA-Karte erforderlich. Die beA-Hilfe ist eindeutig: Bei der Registrierung mit eigenem Postfach kann nur die beA-Karte ausgewählt werden.
- Rechteverwaltung: Bestimmte Funktionen, darunter die Vergabe von Rechten an Mitarbeitende, lassen sich aus Sicherheitsgründen nur mit der Karte ausführen.
- Organisationspostfach: Als Postfachbesitzer können nur Benutzer ausgewählt werden, die mindestens einen gültigen Hardware-Token hinterlegt haben.
- Qualifizierte elektronische Signatur: Die beA-Hilfe nennt dafür Signaturkarten mit der Schlüsselverwendung QES. Ein Softwarezertifikat wird dort nicht als Signaturmittel aufgeführt.
In der Praxis heißt das: Die Karte bleibt das Werkzeug für Einrichtung und Verwaltung. Das Softwarezertifikat ist ein bequemer Zweitschlüssel für den Alltag.
beA-Karte und Softwarezertifikat im Vergleich
| Merkmal | beA-Karte | Softwarezertifikat |
|---|---|---|
| Form | Chipkarte, nicht kopierfähig | Datei (.p12), beliebig kopierbar |
| Kartenlesegerät | nötig | nicht nötig |
| Anmeldung am beA | ja | ja |
| Erstregistrierung persönliches Postfach | ja | nein |
| Rechteverwaltung | ja | nein |
| Qualifizierte Signatur | mit Signaturkarte (QES) | in der beA-Hilfe nicht genannt |
Worauf musst du beim Softwarezertifikat achten?
Der größte Unterschied zur Karte ist die Kopierbarkeit. Der beA-Support weist darauf hin, dass ein Softwarezertifikat beliebig oft und ohne Kontrollmöglichkeit vervielfältigt werden kann. Wer die Datei und die PIN hat, kommt ins Postfach. Leg die .p12-Datei deshalb nicht auf ein Netzlaufwerk, in eine Mail oder einen geteilten Cloud-Ordner.
- Ein Token pro Person: Jeder Mitarbeitende sollte ein eigenes, eindeutig zugeordnetes Softwarezertifikat oder eine eigene Karte bekommen. Nur dann lassen sich Lesen, Verschieben, Löschen und Rechteänderungen im Postfach- und Nachrichtenjournal einer Person zuordnen. Ein gemeinsam genutztes Zertifikat kann laut beA-Support Probleme im Wiedereinsetzungsverfahren verursachen.
- Speicherort kennen: Nach dem Import liegt das Zertifikat im Ordner .beaCache im Benutzerkonto, unter Windows unter C:BenutzerBenutzername.beaCache. Beim Umzug auf einen neuen PC kopierst du alle Dateien aus diesem Ordner außer denen mit dem Namen „bealocalhost“.
- PIN gilt pro Gerät: Die optionale Anmelde-PIN vergibst du beim Hinzufügen des Zertifikats. Zum Ändern löschst du das Zertifikat unter Zertifikate verwalten und fügst es über Neues Software-Zertifikat hinzufügen mit der .p12-Datei und dem initialen Passwort wieder hinzu. Die neue PIN gilt nur auf diesem Gerät.
- Schlüssellänge prüfen: 2024 wurden ältere Authentifizierungszertifikate gesperrt, deren Schlüssel kürzer als die vom BSI empfohlenen 3.072 Bit waren. Betroffen waren auch Softwarezertifikate. Die Schlüssellänge siehst du in der beA-Zertifikatsverwaltung unter „Details“ und „Öffentlicher Schlüssel“.
So unterstützen wir dich
Wir betreuen Kanzleien in Osnabrück und Umgebung und richten beA-Arbeitsplätze mit Kartenlesern, Softwarezertifikaten und sauberer Rechtevergabe ein. Dabei achten wir darauf, dass Zertifikatsdateien nicht ungeschützt im Netz liegen und jeder Arbeitsplatz eindeutig zugeordnet ist. Entferntere Kanzleien unterstützen wir per Fernwartung. Mehr dazu auf unserer Seite zur IT-Betreuung für Kanzleien.
Häufige Fragen
Kann ich mein Postfach nur mit dem Softwarezertifikat registrieren?
Nein. Für die Erstregistrierung eines persönlichen Postfachs ist immer die beA-Karte nötig. Mitarbeitende ohne eigenes Postfach können sich dagegen mit einem Softwarezertifikat registrieren.
Kann ich mit dem Softwarezertifikat qualifiziert signieren?
Die beA-Hilfe nennt für die qualifizierte elektronische Signatur Signaturkarten mit der Schlüsselverwendung QES. Plane dafür also eine passende Karte ein.
Wo bestelle ich das beA-Softwarezertifikat?
Bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer. Dort bekommst du auch Ersatz- und Zweitkarten.
Darf das Sekretariat ein gemeinsames Zertifikat nutzen?
Davon rät der beA-Support ab. Jede Person sollte ein eigenes Token haben, damit alle Aktionen im Journal eindeutig zugeordnet werden können.
Wie ziehe ich das Zertifikat auf einen neuen PC um?
Kopiere die Dateien aus dem Ordner .beaCache außer „bealocalhost“ auf den neuen PC ins Benutzerverzeichnis. Alternativ fügst du die .p12-Datei mit dem initialen Passwort neu hinzu.
Quellen
- beA Hilfe (Anwenderhandbuch, PDF) (Bundesrechtsanwaltskammer, abgerufen am 03.11.2026)
- Unterschied zwischen beA-Karte (Hardware-Token) und beA-Softwarezertifikat (Software-Token) (beA-Anwendersupport, abgerufen am 03.11.2026)
- Benötigt jeder Mitarbeiter eine eigene Mitarbeiterkarte oder ein eigenes Software-Zertifikat? (beA-Anwendersupport, abgerufen am 03.11.2026)
- Speicherort des Software-Zertifikates (beA-Anwendersupport, abgerufen am 03.11.2026)
- FAQ beA-Karten und Software-Token: Anmelde-PIN für Software-Zertifikat ändern (beA-Anwendersupport, abgerufen am 03.11.2026)
- Leitfaden Sicherheits-Token (beA-Anwendersupport, abgerufen am 03.11.2026)
