beA-Karte
Kurz gesagt: Die beA-Karte ist eine Chipkarte, mit der sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) registrieren und anmelden. Die beA-Karten stammen von der Bundesnotarkammer.
Für die Registrierung des eigenen Postfachs ist nur die beA-Karte zugelassen. Du brauchst dazu einen Kartenleser und die PIN der Karte, am sichersten gibst du sie an einem Leser mit eigener Tastatur ein. Auf die beA-Karte lässt sich zusätzlich ein qualifiziertes Zertifikat für die elektronische Signatur nachladen. Ein Softwarezertifikat ist dagegen eine Datei und dient vor allem Mitarbeitenden ohne eigenes Postfach zur Anmeldung.
Mehr dazu im Ratgeber: beA Softwarezertifikat statt Karte: wann es ausreicht
Quelle: www.bea-brak.de
