EBZ
Kurz gesagt: EBZ steht für das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte. Praxen schicken damit Anträge, zum Beispiel einen Heil- und Kostenplan, digital an die Krankenkasse und erhalten die Antwort ebenfalls elektronisch.
Laut KZBV ist die Nutzung seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend. Genannt werden die Bereiche Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen. Grundvoraussetzung ist KIM, der sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur. Signiert wird mit dem eZahnarztausweis (eHBA). Die KZBV empfiehlt, für EBZ-Nachrichten bevorzugt ein Praxispostfach zu nutzen.
So machen wir das bei Team Data
Bei der TI-Anbindung richten wir KIM in deiner Praxis so ein, dass EBZ und eAU im Alltag laufen.
Mehr dazu im Ratgeber: KIM in der Praxis einrichten: Checkliste
Quelle: www.kzbv.de
