eHBA
Kurz gesagt: Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) ist eine persönliche Chipkarte, mit der sich Angehörige der Heilberufe in der Telematikinfrastruktur ausweisen. Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur.
In der Zahnarztpraxis heißt er auch Zahnarztausweis und wird von der zuständigen Zahnärztekammer herausgegeben. Mit ihm weist du dich digital aus, verschlüsselst vertrauliche Daten und signierst Dokumente rechtssicher. Laut KBV brauchst du ihn zum Beispiel für das E-Rezept. Ohne einen eHBA-Inhaber in der Praxis gibt es auch keine SMC-B, den Praxisausweis. Karte und PIN-Brief gehören sicher verwahrt.
eHBA der Generation 2.0, die nur das RSA-Verfahren beherrschen, müssen laut KBV getauscht werden, auch wenn das aufgedruckte Ablaufdatum später liegt.
So machen wir das bei Team Data
Bei der TI-Anbindung deiner Praxis prüfen wir, ob eHBA, SMC-B und Konnektor zusammenpassen.
Mehr dazu im Ratgeber: eHBA Generation 2.0 tauschen: kein E-Rezept ohne neue Karte
Quelle: www.gematik.de
