beA
Kurz gesagt: Das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ist das elektronische Postfach, das die Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31a BRAO für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt einrichtet. Über das beA gehen Zustellungen und Mitteilungen ein.
Der Zugang ist nur über ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich. Auch Vertreter, Abwickler und Zustellungsbevollmächtigte können Zugang erhalten. Wer ein beA hat, muss die nötige technische Ausstattung vorhalten und Zustellungen und Mitteilungen darüber zur Kenntnis nehmen. Für jede weitere Kanzlei wird ein weiteres Postfach eingerichtet. Im Kanzleialltag heißt das: Die beA-Software und die Kartenleser müssen an den Arbeitsplätzen zuverlässig funktionieren.
Mehr dazu im Ratgeber: beA Client Security ist nicht aktiv: Ursachen und Lösung
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
