beA Client Security ist nicht aktiv: Ursachen und Lösung

Kurz gesagt: Meldet die beA-Webanwendung „Die Client Security ist nicht aktiv“, obwohl sie läuft, hat meistens der Browser den Zugriff von bea-brak.de auf die Client Security blockiert. Chrome, Edge und Firefox fragen inzwischen nach, ob die Website auf Geräte im eigenen Netzwerk zugreifen darf. Wer hier „Blockieren“ geklickt hat, muss die Berechtigung in den Website-Einstellungen auf „Zulassen“ ändern.

Stand: 03.11.2026

Warum meldet beA „Client Security ist nicht aktiv“?

Die beA Client Security ist die Software auf deinem Rechner, die zwischen der beA-Webanwendung im Browser, der beA-Karte oder dem Software-Token und dem Kartenleser vermittelt. Die Webanwendung auf bea-brak.de spricht dazu die lokal laufende Client Security an. Klappt diese Verbindung nicht, erscheint die Meldung: „Die Client Security ist nicht aktiv. Bitte starten Sie die Client Security.“

Laut beA-Anwendersupport, der im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betrieben wird, liegt die häufigste Ursache derzeit im Browser. Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox haben ihre Sicherheitseinstellungen verschärft, damit Webseiten nicht mehr unbemerkt auf Geräte im eigenen Netzwerk zugreifen können. Die Client Security ist aus Sicht des Browsers genau so ein lokaler Dienst. Der Browser zeigt deshalb eine Abfrage, ob bea-brak.de darauf zugreifen darf. Wird sie mit „Blockieren“ beantwortet oder weggeklickt, bleibt die Webanwendung stumm, obwohl die Client Security im Hintergrund läuft.

Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.

Wie gibst du den Zugriff im Browser frei?

Die Abfrage erscheint nach einem Update und Neustart des Browsers, sobald die Client Security gestartet ist und du die Anmeldeseite der beA-Webanwendung öffnest. Bestätige sie mit „Zulassen“ beziehungsweise „Erlauben“. Hast du schon blockiert, gehst du je nach Browser so vor:

Google Chrome

  1. Die beA-Anmeldeseite öffnen.
  2. Links neben der Adresse auf das Symbol mit den Website-Informationen klicken.
  3. Den Schieberegler neben „Apps auf dem Gerät“ aktivieren.
  4. Die Seite neu laden.

Microsoft Edge

  1. Die beA-Anmeldeseite öffnen.
  2. Auf das Symbol mit den Website-Informationen vor der Adresse klicken.
  3. Im Drop-down-Menü der Berechtigung die Auswahl auf „Zulassen“ ändern.
  4. Die Seite neu laden.

Mozilla Firefox

  1. Auf das Symbol vor der Adresse klicken.
  2. Im Dialog die zuvor gespeicherte Einstellung löschen.
  3. Die Seite neu laden oder Firefox neu starten. Die Abfrage erscheint erneut.
  4. Den Zugriff erlauben. Firefox bietet an, die Entscheidung für diese Website zu speichern.

In Firmennetzen kann die Berechtigung auch zentral per Richtlinie für Chrome oder Edge gesteuert sein. Siehst du keinen Schieberegler oder ist er ausgegraut, muss die IT die Freigabe für bea-brak.de in der Browserrichtlinie eintragen.

Was kann es sonst sein?

Ist die Browserberechtigung in Ordnung, prüfen wir in der Kanzlei diese Punkte:

  • Läuft die Client Security wirklich? Nach einem Windows-Update oder Neustart ist sie nicht immer gestartet. Starte sie neu und lade danach die Anmeldeseite.
  • Zertifikatsfehler beim Start: Die Client Security schreibt beim Start ein eigenes SSL-Zertifikat namens bealocalhost in den Zertifikatsspeicher des Benutzers und nutzt dafür certutil.exe. Schränken Gruppenrichtlinien den Benutzer so ein, dass das nicht klappt, meldet sie einen Fehler. Der beA-Support beschreibt, wie man das Zertifikat aus dem Ordner .beaCache im Benutzerprofil manuell über die Microsoft Management Console unter „Vertrauenswürdige Stammzertifikate“ des Computerkontos importiert. Arbeiten mehrere Nutzer auf einem Rechner oder Terminalserver, werden die drei bealocalhost-Dateien aus %userprofile%.beacache in die Profile der anderen Nutzer kopiert.
  • Virenscanner blockiert: Lokale Sicherheitsprogramme können Dateien oder Adressen der Client Security blockieren. Laut beA-Support passt dann der Systembetreuer das Sicherheitsprogramm so an, dass die blockierten Dateien oder URLs freigegeben werden.
  • Störung bei der BRAK: Bevor du lange am eigenen Rechner suchst, wirf einen Blick auf die Seite „Verfügbarkeit“ im beA-Supportportal. Dort stehen aktuelle Störungs- und Wartungsmeldungen.

Was tun, wenn heute eine Frist abläuft?

Gerade am Fristtag zählt jede Minute. Unsere Empfehlung aus der Praxis: Erst die Browserberechtigung prüfen, das dauert meist nur Sekunden. Parallel die Verfügbarkeitsseite des beA-Supports öffnen. Dokumentiere das Fehlerbild mit Bildschirmfoto und Uhrzeit.

§ 130d ZPO sieht vor, dass bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung die Einreichung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig bleibt. Die Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen, auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Ob ein Problem an deinem eigenen Arbeitsplatz darunter fällt, ist eine Rechtsfrage, die du als Anwältin oder Anwalt selbst bewertest. Technisch helfen wir dir, die Ursache schnell zu finden und den Arbeitsplatz wieder anzubinden.

So unterstützen wir dich

Wir betreuen Kanzleien in Osnabrück und Umgebung, entfernter per Fernwartung. Wir richten die beA Client Security und Kartenleser ein, setzen die Browserfreigabe für bea-brak.de per Richtlinie für alle Arbeitsplätze und prüfen Virenschutz und Terminalserver. Mehr zu unserer IT-Betreuung für Kanzleien findest du auf unserer Branchenseite.

Häufige Fragen

Die Client Security läuft, trotzdem steht „nicht aktiv“. Warum?

Meist hat der Browser den Zugriff von bea-brak.de auf lokale Dienste blockiert. Gib die Berechtigung über das Symbol vor der Adresse frei und lade die Seite neu.

Welche Browser sind betroffen?

Der beA-Support nennt aktuelle Versionen von Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox.

Wo melde ich eine beA-Störung?

Den beA-Anwendersupport erreichst du unter servicedesk@beasupport.de oder 030 21787017, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Für Karten und Signatur ist die Bundesnotarkammer zuständig.

Muss ich die Client Security neu installieren?

In den meisten Fällen nicht. Prüfe zuerst die Browserberechtigung und starte die Client Security neu. Eine Neuinstallation hilft nur, wenn Programmdateien beschädigt sind.

Quellen