Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
Kurz gesagt: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AV-Vertrag, regelt nach Art. 28 DSGVO, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet. Er legt unter anderem Zweck, Umfang und die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten fest.
Bei einer Cloud-Telefonanlage verarbeitet der Anbieter zum Beispiel Rufnummern, Verbindungsdaten und Sprachnachrichten. pascom stellt dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung samt TOM als Vorlage bereit und betreibt seine Cloud bei AWS in Frankfurt. Ohne AV-Vertrag solltest du keinen Cloud-Dienst mit personenbezogenen Daten nutzen.
So machen wir das bei Team Data
Als pascom Excellence Partner richten wir Cloud-Telefonanlagen für Unternehmen in Osnabrück und Umgebung ein und betreuen sie im Alltag. Solche Details stimmen wir bei der Einrichtung direkt mit dir ab.
Mehr dazu im Ratgeber: pascom Cloud und DSGVO: Rechenzentrum und AV-Vertrag
Quelle: www.pascom.net
