Recht und Branchen

Registrierungspflicht (§ 33 BSIG)

Kurz gesagt: Die Registrierungspflicht nach § 33 BSIG verpflichtet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen im Sinne der NIS2-Umsetzung, sich beim BSI zu registrieren. Das muss spätestens drei Monate, nachdem ein Unternehmen erstmals oder erneut als solche Einrichtung gilt, erledigt sein.

Anzugeben sind unter anderem Name, Rechtsform und gegebenenfalls Handelsregisternummer, Anschrift und Kontaktdaten einschließlich öffentlicher IP-Adressbereiche, der Sektor oder die Branche, die EU-Staaten, in denen du Dienste erbringst, und die zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Registrierung läuft über eine gemeinsame Registrierungsmöglichkeit von BSI und BBK. Änderungen meldest du unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen. Registriert sich ein Unternehmen nicht, kann das BSI die Registrierung selbst vornehmen.

Mehr dazu im Ratgeber: NIS2-Registrierung beim BSI: Frist und Ablauf

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Quelle: www.gesetze-im-internet.de