Recht und Branchen

Produkt mit digitalen Elementen

Kurz gesagt: Ein Produkt mit digitalen Elementen ist im Cyber Resilience Act (CRA) der EU ein Hardware- oder Softwareprodukt, das direkt oder indirekt mit einem Gerät oder einem Netzwerk verbunden werden kann, einschließlich seiner Datenfernverarbeitungslösungen. Für solche Produkte gelten verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit.

Darunter fallen vernetzte Geräte wie Smartphones, Laptops, Smarthome-Produkte, Firewalls oder Smart-Meter-Gateways, aber auch reine Software wie Buchhaltungsprogramme und Apps. Nicht-kommerzielle Open-Source-Software ist ausgenommen. Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller Schwachstellen und Vorfälle melden, ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle Anforderungen des CRA. Betroffen sind damit auch Industrieunternehmen, die eigene vernetzte Produkte oder Software anbieten.

Mehr dazu im Ratgeber: Cyber Resilience Act: Fristen für Hersteller ab 2026

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Quelle: www.bsi.bund.de