Recht und Branchen

Maschinenverordnung

Kurz gesagt: Die Maschinenverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2023/1230, regelt EU-weit die Sicherheitsanforderungen an Maschinen. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Ab dem 20.01.2027 gilt nur noch die Maschinenverordnung. Als EU-Verordnung wirkt sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne Umsetzung in nationales Recht. Neu ist, dass sie Themen der Digitalisierung aufgreift. Dazu gehört laut DGUV etwa der Schutz gegen Korrumpierung, also gegen Eingriffe, die die Sicherheit einer Maschine beeinträchtigen können. Für Hersteller vernetzter Maschinen rückt IT-Sicherheit damit direkt an die Maschinensicherheit heran.

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Quelle: eur-lex.europa.eu