Recht und Branchen

EDI-Verfahren

Kurz gesagt: Das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange, elektronischer Datenaustausch) ist ein Weg, Geschäftsdokumente wie Bestellungen oder Rechnungen strukturiert und automatisiert zwischen den IT-Systemen zweier Unternehmen auszutauschen.

Bei der E-Rechnungspflicht spielt EDI eine Sonderrolle. Nach § 27 Absatz 38 UStG dürfen Rechnungen für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028 ausgeführt werden, mit Zustimmung des Empfängers auch per EDI in einem anderen elektronischen Format übermittelt werden. Gemeint ist EDI im Sinne von Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der EU-Kommission.

Tauscht dein Unternehmen Rechnungen per EDI mit Lieferanten oder Kunden aus, solltest du rechtzeitig klären, wie es nach dieser Übergangszeit weitergeht.

Mehr dazu im Ratgeber: E-Rechnung 2027: die Umsatzgrenze von 800.000 Euro

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Quelle: www.gesetze-im-internet.de