Recht und Branchen

Verschwiegenheitsverpflichtung

Kurz gesagt: Eine Verschwiegenheitsverpflichtung ist die vertragliche Pflicht eines Dienstleisters, über Geheimnisse zu schweigen, von denen er bei seiner Arbeit erfährt. Für Rechtsanwälte regelt § 43e BRAO, wie sie Dienstleister wie IT-Firmen dazu verpflichten.

Der Vertrag braucht Textform. Darin wird der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung belehrt. Er darf sich nur so weit Kenntnis von fremden Geheimnissen verschaffen, wie es für den Auftrag nötig ist. Außerdem muss feststehen, ob er weitere Personen hinzuziehen darf. Diese sind dann ebenfalls in Textform zu verpflichten.

Die Kanzlei muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und die Zusammenarbeit unverzüglich beenden, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Ist der Dienstleister bereits gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, entfällt die Textform für die Verpflichtung.

Mehr dazu im Ratgeber: Ratgeber-Artikel

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Quelle: www.gesetze-im-internet.de