NIS2UmsuCG
Kurz gesagt: NIS2UmsuCG ist die gängige Abkürzung für das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz). Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Umgesetzt wird es vor allem durch eine Novellierung des BSI-Gesetzes (BSIG). Das BSI beaufsichtigt damit statt bisher etwa 4.500 künftig rund 29.500 Einrichtungen. Ob dein Unternehmen als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gilt, musst du selbst prüfen. Maßgeblich sind der Sektor und Schwellenwerte bei Mitarbeitenden, Umsatz oder Bilanz.
Betroffene müssen sich beim BSI registrieren, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und Maßnahmen zum Risikomanagement umsetzen und dokumentieren. Registrierung und Meldungen laufen über das BSI-Portal.
So machen wir das bei Team Data
Wir unterstützen dich bei der technischen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, etwa bei Firewall, Backup und Virenschutz.
Mehr dazu im Ratgeber: NIS2-Registrierung beim BSI: Frist und Ablauf
Quelle: www.bsi.bund.de
