GoBD
Kurz gesagt: GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Finanzverwaltung legt darin fest, wie steuerlich relevante Daten elektronisch geführt und aufbewahrt werden müssen.
Die GoBD betreffen Unternehmen mit Gewinneinkünften, auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Zentrale Grundsätze sind Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit: Ein Prüfer muss Geschäftsvorfälle in angemessener Zeit nachvollziehen können, und Änderungen an steuerrelevanten Daten müssen erkennbar bleiben. Dazu gehört auch eine Dokumentation, wie Unterlagen erfasst, abgelegt und wiedergefunden werden. Das betrifft nicht nur die Buchhaltungssoftware, sondern alle Systeme, in denen steuerrelevante Unterlagen liegen.
So machen wir das bei Team Data
Für die revisionssichere Archivierung von E-Mails setzen wir MailStore ein. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall gehört zu deinem Steuerberater.
Mehr dazu im Ratgeber: IT-Security & Backup
Quelle: www.hornetsecurity.com
