Recht und Branchen

Frühe Erstmeldung (NIS2)

Kurz gesagt: Die frühe Erstmeldung ist die erste Meldung, die eine NIS-2-pflichtige Einrichtung bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall an das BSI abgeben muss, spätestens 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Sie hat den Charakter einer Frühwarnung.

Dabei gilt Schnelligkeit vor Vollständigkeit. Die Erstmeldung enthält eine vorläufige Einschätzung, zum Beispiel ob der Vorfall vermutlich auf eine böswillige Handlung zurückgeht und ob grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind. Innerhalb von 72 Stunden folgt eine ausführlichere Folgemeldung, spätestens einen Monat nach der Meldung eine Abschlussmeldung. Gemeldet wird über das BSI-Portal. Einrichtungen, die vor ihrer Registrierung einen Vorfall erleiden, nutzen das Online-Formular im Melde- und Informationsportal des BSI.

Mehr dazu im Ratgeber: NIS2-Meldepflicht: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat

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Quelle: www.bsi.bund.de