Recht und Branchen

E-Rezept

Kurz gesagt: Das E-Rezept ist die digitale Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Es wird in der Praxis elektronisch erstellt und von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt qualifiziert elektronisch signiert.

Seit dem 01.01.2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung per E-Rezept zu verordnen. Ausgenommen sind laut gematik unter anderem Betäubungsmittel und gesetzlich geregelte Sonderfälle. Patientinnen und Patienten lösen das E-Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte, per App auf dem Smartphone oder mit einem Ausdruck ein. Für die Praxis heißt das: Ohne funktionierende TI-Anbindung und Signatur läuft die Verordnung nicht.

So machen wir das bei Team Data

Wir betreuen in Praxen die TI-Anbindung und die Technik rund um Kartenterminals und Praxisrechner.

Mehr dazu im Ratgeber: E-Rezept in der Zahnarztpraxis: technische Voraussetzungen

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Quelle: www.gematik.de