E-Rechnung
Kurz gesagt: Eine E-Rechnung ist nach § 14 UStG eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung in einem anderen elektronischen Format, etwa als einfaches PDF, gilt dagegen als sonstige Rechnung.
Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen oder mit ihr interoperabel sein. Für Umsätze aus 2025 und 2026 dürfen Unternehmen übergangsweise bis Ende 2026 noch Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, sonstige elektronische Rechnungen ausstellen. Für Umsätze im Jahr 2027 gilt diese Erleichterung nur noch, wenn der Gesamtumsatz des Ausstellers im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug, oder bei Übermittlung per EDI. So regelt es § 27 Abs. 38 UStG.
Mehr dazu im Ratgeber: E-Rechnung 2027: die Umsatzgrenze von 800.000 Euro
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
