Recht und Branchen

beSt

Kurz gesagt: Das beSt ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach. Die Bundessteuerberaterkammer richtet es nach § 86d Steuerberatungsgesetz über die Steuerberaterplattform für jede Steuerberaterin und jeden Steuerberater sowie für Steuerbevollmächtigte ein.

Als Inhaber musst du die technischen Einrichtungen für das Postfach vorhalten und Zustellungen sowie Mitteilungen darüber zur Kenntnis nehmen. Der Zugang erfolgt über ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln.

Auch Vertreter, Praxisabwickler, Praxistreuhänder und Zustellungsbevollmächtigte können das Postfach nutzen. Für eine im Berufsregister eingetragene weitere Beratungsstelle kann auf Antrag ein zusätzliches Postfach eingerichtet werden.

Mehr dazu im Ratgeber: beSt in DATEV einrichten: Voraussetzungen und Ablauf

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Quelle: www.gesetze-im-internet.de