Besonders wichtige Einrichtung
Kurz gesagt: Eine besonders wichtige Einrichtung ist nach § 28 BSI-Gesetz eine Organisation, die wegen ihrer Größe oder Rolle unter die strengste Stufe der NIS-2-Regeln fällt. Daneben gibt es die Gruppe der wichtigen Einrichtungen.
Dazu zählen etwa Betreiber kritischer Anlagen sowie Einrichtungen aus den Sektoren der Anlage 1 mit mindestens 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Laut KBV können auch große Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ betroffen sein. Betroffene müssen sich beim BSI registrieren, Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit umsetzen und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Für besonders wichtige Einrichtungen gelten zusätzlich strengere Aufsicht und teils höhere Bußgelder.
So machen wir das bei Team Data
Technische Maßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung, Backups und Firewall setzen wir mit dir um. Die rechtliche Einordnung klärst du am besten mit deiner Rechtsberatung.
Mehr dazu im Ratgeber: NIS2 für Arztpraxen und MVZ: wer betroffen ist
Quelle: www.kbv.de
