Recht und Branchen

Aufbewahrungsfrist

Kurz gesagt: Die Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum, in dem Unternehmen steuerlich relevante Unterlagen aufbewahren müssen. Für Steuerzwecke regelt das § 147 Abgabenordnung (AO).

Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem etwa der Brief empfangen oder abgesandt wurde oder der Beleg entstanden ist. Sie läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Da Geschäftsbriefe heute oft per E-Mail kommen, betrifft das auch dein Postfach.

So machen wir das bei Team Data

Mit MailStore richten wir eine E-Mail-Archivierung ein, damit deine Geschäftskorrespondenz über die gesamte Frist auffindbar bleibt.

Mehr dazu im Ratgeber: Ratgeber-Artikel

Frage zu Aufbewahrungsfrist in deinem Betrieb?Wir schauen uns deine Umgebung an und sagen dir, was der Begriff für dich konkret bedeutet.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de