Vertraulichkeit des Wortes
Kurz gesagt: Die Vertraulichkeit des Wortes ist durch § 201 Strafgesetzbuch geschützt. Strafbar macht sich, wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufnimmt, eine solche Aufnahme gebraucht oder Dritten zugänglich macht oder ein Gespräch mit einem Abhörgerät belauscht.
Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Für Unternehmen ist das bei der Gesprächsaufzeichnung in der Telefonanlage wichtig. Wer Telefonate aufzeichnen will, darf das nicht unbefugt tun. Ob und wie eine Aufzeichnung zulässig ist, solltest du vor dem Einschalten rechtlich prüfen lassen, gerade in Kanzleien und Praxen.
Mehr dazu im Ratgeber: Telefonate aufzeichnen: Was rechtlich erlaubt ist
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
