Berufsgeheimnisträger
Kurz gesagt: Berufsgeheimnisträger sind Personen, die nach § 203 Strafgesetzbuch zur Verschwiegenheit über anvertraute Geheimnisse verpflichtet sind. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer.
Wer ein solches Geheimnis unbefugt offenbart, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Für die IT heißt das: Externe Dienstleister, die etwa Telefonanlage oder Server betreuen, dürfen nur so weit Einblick bekommen, wie es für ihre Arbeit erforderlich ist, und müssen zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
So machen wir das bei Team Data
Wir betreuen die IT von Zahnarztpraxen, inklusive TI-Anbindung, Netzwerk und Datensicherung.
Mehr dazu im Ratgeber: Telefonie in der Zahnarztpraxis: Datenschutz und Abläufe
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
