Abgebender Anbieter
Kurz gesagt: Der abgebende Anbieter ist beim Anbieterwechsel der bisherige Telefon- oder Internetanbieter, von dem du zu einem neuen, dem aufnehmenden Anbieter, wechselst. § 59 Telekommunikationsgesetz regelt seine Pflichten.
Er muss mit dem neuen Anbieter zusammenarbeiten und darf den Wechsel oder die Rufnummernmitnahme nicht verzögern. Seine Leistung darf er erst einstellen, wenn der Wechsel klappt, und der Dienst darf höchstens einen Arbeitstag ausfallen. Dauert es länger, steht dir für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung zu, sofern du die Verzögerung nicht selbst zu vertreten hast.
So machen wir das bei Team Data
Beim Wechsel zu einer pascom Telefonanlage übernehmen wir die Portierung deiner Rufnummern und stimmen den Termin mit dem bisherigen Anbieter ab.
Mehr dazu im Ratgeber: Rufnummer nach Kündigung mitnehmen: Fristen und Rechte
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
