Rufnummernmitnahme
Kurz gesagt: Rufnummernmitnahme bedeutet, dass du deine Rufnummer beim Wechsel des Telefonanbieters behalten kannst.
Der Anspruch steht in § 59 Telekommunikationsgesetz. Nach einer Kündigung kannst du die Mitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Beim Wechsel darf der Dienst höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Eine Mitnahme ist nur innerhalb festgelegter Nummernbereiche möglich. Eine Festnetznummer kannst du also nicht auf einen Mobilfunkvertrag übertragen. Für Firmen heißt das: Kündigung und Portierung früh planen, damit Kunden dich durchgehend unter der bekannten Nummer erreichen.
So machen wir das bei Team Data
Als pascom Excellence Partner richten wir Cloud-Telefonanlagen für Unternehmen in Osnabrück und Umgebung ein und betreuen sie im Betrieb. Rufnummern, Endgeräte und Einstellungen der Anlage stimmen wir dabei mit dir ab.
Mehr dazu im Ratgeber: Rufnummer nach Kündigung mitnehmen: Fristen und Rechte
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
