Standortübermittlung beim Notruf
Kurz gesagt: Standortübermittlung beim Notruf bedeutet, dass bei einem Anruf an 110 oder 112 Informationen zum Standort des Anrufers an die Notrufabfragestelle gehen.
Die Bundesnetzagentur beschreibt das als Pflicht der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste: Notrufe müssen kostenlos und ohne Verzögerung an die zuständige Stelle geleitet werden, zusammen mit Angaben zum Standort. Bei VoIP und Cloud-Telefonanlagen ist das ein wichtiger Punkt, weil Telefone und Apps nicht mehr fest an einem Ort hängen. Deshalb sollte für jeden Standort und jedes Homeoffice klar sein, welche Adresse beim Notruf übermittelt wird.
So machen wir das bei Team Data
Als pascom Excellence Partner richten wir Cloud-Telefonanlagen für Unternehmen in Osnabrück und Umgebung ein und betreuen sie im Betrieb. Rufnummern, Endgeräte und Einstellungen der Anlage stimmen wir dabei mit dir ab.
Mehr dazu im Ratgeber: Notruf über VoIP und Cloud-Telefonanlage: Was gilt
Quelle: www.bundesnetzagentur.de
