Telefonie

Notrufabfragestelle

Kurz gesagt: Eine Notrufabfragestelle ist die Stelle, bei der Notrufe unter 110 und 112 ankommen, also zum Beispiel die Leitstelle von Polizei oder Rettungsdienst. Nach § 164 Telekommunikationsgesetz müssen Notrufe jederzeit unverzüglich zur örtlich zuständigen Notrufabfragestelle durchgestellt werden.

Der Anbieter übermittelt dabei unentgeltlich die Rufnummer des Anschlusses und die Daten zur Ermittlung des Standorts. Für Unternehmen mit Cloud-Telefonanlage oder Homeoffice ist das wichtig: Der hinterlegte Standort muss stimmen, sonst landet der Notruf bei der falschen Leitstelle.

Mehr dazu im Ratgeber: Notruf über VoIP und Cloud-Telefonanlage: Was gilt

Frage zu Notrufabfragestelle in deinem Betrieb?Wir schauen uns deine Umgebung an und sagen dir, was der Begriff für dich konkret bedeutet.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de