Kurz gesagt: Der Kartenleser cyberJack secoder von REINER SCT wird von der beA-Software nicht mehr unterstützt. Die BRAK hatte das für voraussichtlich Ende November 2025 angekündigt, auch Treiber-Updates gab es nur bis dahin. Ersetze das Gerät durch ein Modell aus der Liste im beA-Anwenderhandbuch oder nutze für die tägliche Anmeldung ein Softwarezertifikat der Bundesnotarkammer.
Stand: 03.11.2026
Was ist mit dem cyberJack secoder passiert?
Im BRAK-Magazin 5/2025, das die Rechtsanwaltskammer Sachsen unter dem Titel „Bye bye cyberJack“ veröffentlicht hat, kündigt die BRAK an: Die beA-Standardsoftware, die die Kartenleser ansteuert, unterstützt den cyberJack secoder voraussichtlich ab Ende November 2025 nicht mehr. Damit ist das Gerät für die Arbeit im beA nicht mehr nutzbar.
Der Grund liegt beim Hersteller. REINER SCT hat den Support für das Gerät eingestellt. Der cyberJack secoder wurde zwischen 2015 und 2017 gebaut, aktuelle Sicherheitsanforderungen lassen sich darauf nicht mehr umsetzen. Treiber-Updates stellte der Hersteller nur noch bis Ende November 2025 bereit. Laut BRAK sind auch weitere ältere, abgekündigte Geräte betroffen.
Die Ankündigung ist inzwischen ein Jahr alt. Steht in deiner Kanzlei noch ein solches Gerät, solltest du es jetzt tauschen, bevor es beim nächsten Fristablauf versagt.
Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.
Wie erkennst du, ob dein Kartenleser betroffen ist?
Hier lauert eine Verwechslungsgefahr. „secoder“ ist kein eindeutiger Modellname, sondern bezeichnet eine Software. Auch aktuelle Geräte, die weiter funktionieren, tragen das Wort im Namen. So prüfst du dein Gerät:
- Dreh den Kartenleser um und lies das Modell auf dem Typenschild an der Rückseite ab.
- Alternativ schließt du ihn an den Rechner an: Das Modell wird dann im Display angezeigt.
- Vergleiche das Modell mit der Liste der unterstützten Kartenleser im beA-Anwenderhandbuch und mit dem Datenblatt des Herstellers.
Steht dein Gerät nicht in der Liste, plane den Austausch ein. Laut Anwenderhandbuch sind Leser außerhalb der getesteten Liste nicht Bestandteil der Tests, ihre Funktion ist nicht durchgängig gewährleistet.
Welche Alternativen gibt es?
Die BRAK nennt zwei Wege, die sich gut kombinieren lassen.
Aktueller Kartenleser
Die erste Lösung ist ein aktuelles Gerät aus der Liste im beA-Anwenderhandbuch. Kartenleser bekommst du beim Hersteller, im Elektronikfachhandel, auf Online-Marktplätzen und bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer. Achte auf ein Gerät mit eigener PIN-Tastatur. Das Anwenderhandbuch erklärt, dass die beA-Anwendung zwar auch Leser ohne sichere PIN-Eingabe unterstützt (HBCI-Klasse 1), das Ausspähen der PIN aber nur mit einem Leser mit sicherer PIN-Eingabe ausgeschlossen ist.
Softwarezertifikat der Bundesnotarkammer
Die zweite Lösung ist ein Softwarezertifikat der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer. Damit meldest du dich am beA und in der mobilen beA-App ohne Kartenleser an. Das Anwenderhandbuch nennt solche Softwaretoken ausdrücklich als zulässige Sicherheitstoken für die Anmeldung.
Ganz ohne Karte geht es aber nicht. Für bestimmte Vorgänge, etwa die Erstregistrierung oder die Vergabe von Berechtigungen, brauchst du laut BRAK weiterhin eine beA-Karte. Bei der Registrierung eines eigenen Postfachs lässt die Anwendung nach dem Handbuch nur die beA-Karte zu. Mindestens ein funktionierender Kartenleser gehört deshalb weiter in jede Kanzlei.
Was musst du beim Austausch technisch beachten?
Der neue Leser ist schnell angeschlossen, wenn die Umgebung stimmt. Aus dem beA-Anwenderhandbuch:
- Treiber: Die Verbindung zwischen PC und Chipkartenleser läuft über einen PC/SC-Treiber, der installiert werden muss. Den alten Treiber des secoder kannst du danach entfernen.
- Terminalserver: Arbeitet deine Kanzlei auf einem Terminalserver, gehört der Kartenlesertreiber auf den Rechner des Anwenders, nicht auf den Server.
- beA Client Security: Die Installation braucht Administratorrechte, für Updates reichen Standardrechte. Die Client Security muss laufen, bevor du das beA im Browser öffnest.
- Betriebssystem: Windows 7 wird nicht mehr unterstützt. Spätestens beim Kartenleser-Tausch lohnt ein Blick auf den gesamten Arbeitsplatz.
Teste den neuen Leser in Ruhe mit einer Anmeldung und einer Signatur, bevor das alte Gerät aus dem Haus geht. Bei Fragen zum beA selbst hilft der beA-Anwendersupport, laut BRAK per E-Mail an servicedesk@beasupport.de oder telefonisch unter 030 21787017. Für Geräte von REINER SCT verweist die BRAK auf die Website und das Supportportal des Herstellers.
Wie gehst du in der Kanzlei am besten vor?
- Alle Kartenleser in der Kanzlei erfassen: Arbeitsplätze, Homeoffice, Notebooks.
- Modelle mit der Liste im Anwenderhandbuch abgleichen.
- Entscheiden, wer ein Softwarezertifikat bekommt und welche Arbeitsplätze einen Leser behalten.
- Neue Geräte beschaffen, Treiber verteilen, je Arbeitsplatz einen Test einplanen.
- Alte Geräte und Treiber entfernen, damit niemand aus Gewohnheit wieder zum secoder greift.
So unterstützen wir dich
Wir betreuen Kanzleien in Osnabrück und Umgebung und kennen das beA im Alltag. Wir prüfen deine Kartenleser, beschaffen passende Geräte, installieren Treiber und Client Security auch auf Terminalservern und testen jeden Arbeitsplatz. Mehr dazu auf unserer Seite IT-Betreuung für Kanzleien.
Häufige Fragen
Funktioniert mein cyberJack secoder noch?
Die BRAK hatte angekündigt, dass die beA-Software ihn voraussichtlich ab Ende November 2025 nicht mehr unterstützt. Verlass dich nicht darauf und tausche ihn aus.
Reicht ein Softwarezertifikat statt Kartenleser?
Für die Anmeldung am beA und in der beA-App ja. Für Erstregistrierung und Rechtevergabe brauchst du weiter eine beA-Karte und damit einen Kartenleser.
Steht „secoder“ auf meinem neuen Gerät, ist es dann auch betroffen?
Nicht automatisch. „secoder“ bezeichnet eine Software, auch aktuelle Geräte tragen den Begriff. Entscheidend ist das Modell auf dem Typenschild.
Wo installiere ich den Treiber bei einem Terminalserver?
Auf dem Rechner des Anwenders, an dem der Kartenleser hängt, nicht auf dem Server. So steht es im beA-Anwenderhandbuch.
Quellen
- Bye bye cyberJack (BRAK-Magazin 5/2025) (Rechtsanwaltskammer Sachsen / BRAK, abgerufen am 03.11.2026)
- beA Anwenderhandbuch (Bundesrechtsanwaltskammer, abgerufen am 03.11.2026)
