Abgeleitete Rufnummernzuteilung
Kurz gesagt: Die abgeleitete Rufnummernzuteilung ist die Vergabe von Ortsnetzrufnummern durch einen Telefonanbieter an seine Kunden. Die Bundesnetzagentur teilt Rufnummernblöcke zunächst direkt den Anbietern zu.
Diese geben die Nummern dann einzeln oder als Block im Rahmen eines Vertrags über einen Netzzugang an Endkunden weiter.
Dabei muss der Ortsnetzbezug unbedingt beachtet werden, also der Bezug des Kunden zum jeweiligen Ortsnetz. Unrechtmäßig zugeteilte Rufnummern sind abzuschalten. Für Unternehmen ist das beim Umzug oder beim Wechsel zu einer Cloud-Telefonanlage relevant.
So machen wir das bei Team Data
Als pascom Excellence Partner richten wir Cloud-Telefonanlagen für Unternehmen in Osnabrück und Umgebung ein und betreuen sie im Alltag. Solche Details stimmen wir bei der Einrichtung direkt mit dir ab.
Mehr dazu im Ratgeber: Ortsnetzrufnummer und Ortsnetzbezug: Regeln für Firmen
Quelle: www.bundesnetzagentur.de
