Ortsnetzbezug
Kurz gesagt: Der Ortsnetzbezug ist eine Regel für Ortsnetzrufnummern in Deutschland: Die Vorwahl soll zu dem Ort passen, an dem der Anschluss tatsächlich genutzt wird.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Ortsnetzkennzahl einen Rückschluss auf den Standort des Netzzugangs erlaubt. Anbieter müssen den Ortsnetzbezug bei der Vergabe beachten, unrechtmäßig zugeteilte Rufnummern sind abzuschalten. Rechtsgrundlage ist die Verfügung 25/2006. Für Firmen wird das beim Umzug, beim Anbieterwechsel oder beim Wunsch nach Nummern aus anderen Städten wichtig. Am besten klärst du vorher mit dem Anbieter, welche Nachweise er braucht.
So machen wir das bei Team Data
Als pascom Excellence Partner richten wir Cloud-Telefonanlagen für Unternehmen in Osnabrück und Umgebung ein und betreuen sie im Betrieb. Rufnummern, Endgeräte und Einstellungen der Anlage stimmen wir dabei mit dir ab.
Mehr dazu im Ratgeber: Ortsnetzrufnummer und Ortsnetzbezug: Regeln für Firmen
Quelle: www.bundesnetzagentur.de
