Notruf über VoIP und Cloud-Telefonanlage: Was gilt

Kurz gesagt: Auch wer über VoIP oder eine Cloud-Telefonanlage telefoniert, muss 110 und 112 jederzeit kostenlos erreichen. Der Telefonanbieter muss den Notruf an die örtlich zuständige Leitstelle weiterleiten und dabei Rufnummer und Standortdaten übermitteln. Knifflig wird es bei Homeoffice, Außendienst und mehreren Standorten, denn dann passt der übermittelte Standort oft nicht zum tatsächlichen Ort des Anrufers.

Stand: 03.11.2026

Was schreibt das Gesetz zum Notruf vor?

Die zentrale Vorschrift ist § 164 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Danach müssen Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener Telefondienste für ausgehende Gespräche Notrufverbindungen über 110 und 112 kostenlos ermöglichen. Der Notruf muss jederzeit unverzüglich zur örtlich zuständigen Notrufabfragestelle geleitet werden. Mitgeschickt werden die Rufnummer des Anrufers und die Daten, die zur Ermittlung seines Standorts nötig sind. Notrufe haben Vorrang vor anderen Verbindungen.

Wichtig für dich: Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen klassischem Festnetz und VoIP. Wer dir eine Rufnummer für ausgehende Gespräche bereitstellt, ist in der Pflicht, egal ob das über einen SIP-Trunk, eine Cloud-Telefonanlage oder einen alten Analoganschluss läuft. Die Kosten für die Notrufverbindung trägt der Anbieter selbst.

Die technischen Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie, unter anderem die Anforderungen an die Genauigkeit der Standortdaten. Laut § 164 Absatz 6 TKG haben die Verpflichteten in der Regel ein Jahr nach Bekanntmachung Zeit, neue Anforderungen umzusetzen.

Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.

Wie kommt der Notruf bei der richtigen Leitstelle an?

Die Bundesnetzagentur beschreibt das Prinzip so: Die Telefondiensteanbieter wandeln 110 und 112 in die Nummer des Notrufanschlusses der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle um und stellen die Verbindung her. Welche Leitstelle zuständig ist, ergibt sich aus Daten zu Orts- und Gemeindegrenzen, die die Bundesnetzagentur pflegt und den Anbietern bereitstellt. Die Rufnummer wird der Abfragekraft laut Bundesnetzagentur auch dann angezeigt, wenn der Anrufer seine Rufnummernanzeige unterdrückt.

Daraus folgt: Die Leitstelle wird über den Standort ermittelt, den der Anbieter kennt. Bei einem festen Anschluss ist das unkritisch. Bei VoIP kann ein Gespräch dagegen fast überall starten, und genau hier liegt das Problem.

Welcher Standort wird bei VoIP übermittelt?

pascom beschreibt in seiner Dokumentation, was in der Praxis passiert: SIP-Anbieter senden meist entweder die Adresse des Vertragsinhabers, die Adresse, an der der Dienst eingerichtet oder geliefert wurde, oder einen fest hinterlegten Standort. Läuft der Internetzugang über denselben Anschluss, wird in der Regel der Standort der DSL- oder Glasfaserleitung übermittelt.

Das passt, solange alle Telefone am Firmensitz stehen. Es passt nicht mehr, wenn:

  • mehrere Standorte über einen gemeinsamen SIP-Trunk telefonieren,
  • die Telefonanlage in der Cloud läuft und Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus anrufen,
  • Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice mit dem Desktop-Client oder einem Tischtelefon der Firma arbeiten,
  • Außendienstler den Softphone-Client unterwegs nutzen.

Im schlimmsten Fall meldet sich bei einem Notruf aus dem Homeoffice in Bramsche die Leitstelle, die für den Firmensitz zuständig ist, und der Rettungsdienst bekommt die falsche Adresse. pascom empfiehlt deshalb ausdrücklich, beim eigenen SIP-Anbieter nachzufragen, wie die Standortübermittlung funktioniert und was bei einem Notruf gesendet wird. Das gilt besonders, wenn mehrere Trunks an einem Standort zusammengelegt wurden oder die Anlage in der Cloud läuft.

Was empfehlen wir für Homeoffice und Außendienst?

Für Nutzer außerhalb des Firmensitzes ist die einfachste Regel auch die sicherste: Notrufe über das Mobiltelefon absetzen. pascom empfiehlt genau das. Der pascom Mobile Client nutzt für Notrufe nur das Mobilfunknetz (GSM), damit wird der tatsächliche Standort des Anrufers übermittelt und nicht der des Firmenanschlusses.

Wenn Mitarbeitende außerhalb des Büros trotzdem mit dem Desktop-Client oder einem Hardware-Telefon telefonieren müssen, sollte der SIP-Trunk, über den diese Geräte rausgehen, den echten Standort übertragen. Das lässt sich je nach Anbieter über einen eigenen Trunk oder einen hinterlegten Standort lösen. Welche Möglichkeiten es gibt, hängt vom Anbieter ab.

Praktisch heißt das für dich:

  1. Kläre mit deinem Telefonanbieter, welche Adresse bei einem Notruf übermittelt wird.
  2. Prüfe, welche Mitarbeitenden regelmäßig außerhalb des Firmensitzes telefonieren.
  3. Sag diesen Mitarbeitenden klar: Notruf immer über das Handy.
  4. Prüfe bei mehreren Standorten, ob jeder Standort seinen eigenen Trunk oder einen eigenen hinterlegten Standort hat.
  5. Dokumentiere das Ergebnis, zum Beispiel in deiner Notfallplanung.

Wie sind 110 und 112 in pascom eingerichtet?

In pascom Cloud-Telefonanlagen sind 110 und 112 laut Dokumentation standardmäßig als Notrufnummern hinterlegt. Diese Nebenstellen dürfen nicht für andere interne Zwecke verwendet werden, weil jeder Benutzer sie erreichen muss. Notrufe an Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr müssen ohne Änderung der Anruferkennung, also der Rufnummer, durchgestellt werden.

Weitere länderspezifische Notrufnummern lassen sich im Admin-Webinterface zum Notrufnummern-Pool hinzufügen. Diese Nummern werden dann direkt über den konfigurierten Trunk geleitet und ignorieren andere Regeln und Vorwahlen. Das ist zum Beispiel relevant, wenn du Standorte außerhalb der EU betreibst.

Ein häufiger Fehler bei älteren oder selbst gebauten Anlagen: Eine Amtsholung mit vorgestellter 0 oder eine Wählregel, die 110 oder 112 abfängt. Teste deshalb nach jeder größeren Änderung an Wählregeln, ob der Notruf korrekt rausgeht. Einen echten Testanruf bei der Leitstelle solltest du dafür nicht machen. Frag lieber deinen Anbieter, wie du die Weiterleitung prüfen kannst.

Was ist mit Fax und barrierefreiem Notruf?

§ 164 TKG gilt auch für Notrufe per Telefax. Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen über einen Vermittlungsdienst einen gleichwertigen, kostenlosen Notruf absetzen können. Für die meisten Unternehmen spielt das im Alltag keine große Rolle. Wer aber noch Faxgeräte über ein Gateway an der Telefonanlage betreibt, sollte wissen, dass auch dieser Weg funktionieren muss.

So unterstützen wir dich

Wir richten Telefonanlagen für Unternehmen in Osnabrück und Umgebung ein und betreuen sie, entfernte Standorte per Fernwartung. Dabei prüfen wir die Notrufwege, klären mit dem Anbieter die Standortübermittlung und stimmen die Regeln für Homeoffice und Außendienst mit dir ab. Mehr dazu findest du auf unserer Seite zu Telefonanlagen für Unternehmen.

Häufige Fragen

Funktioniert der Notruf über VoIP bei Stromausfall?

Nur, wenn Router, Switch und Telefon weiter mit Strom versorgt werden. Ohne Strom gibt es keine Internetverbindung und damit auch keinen VoIP-Notruf, das Handy ist dann der sichere Weg.

Wird meine Rufnummer auch bei unterdrückter Anzeige übermittelt?

Ja. Laut Bundesnetzagentur sieht die Abfragekraft die Rufnummer auch dann, wenn der Anrufer die Rufnummernanzeige unterdrückt.

Kostet ein Notruf über VoIP etwas?

Nein. Nach § 164 TKG muss der Notruf kostenlos sein, die Kosten trägt der Anbieter.

Darf ich 110 oder 112 als interne Nebenstelle vergeben?

Nein. In pascom sind diese Nummern als Notrufnummern reserviert und dürfen laut Dokumentation nicht für andere interne Zwecke genutzt werden.

Quellen