Netzwerkplan für die Praxis erstellen: so geht es

Kurz gesagt: Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV verlangt in Anlage 1 Nr. 12, dass das interne Netzwerk deiner Praxis in einem Netzplan dokumentiert ist. Diese Anforderung gilt seit 2021 für alle Praxen. Die KBV stellt dafür einen Muster-Netzplan bereit. Du erfasst alle Geräte, Verbindungen und Netzbereiche, zeichnest sie in eine Übersicht und hältst den Plan aktuell.

Stand: 03.11.2026

Warum braucht deine Praxis einen Netzplan?

Die IT-Sicherheitsrichtlinie beruht auf § 390 SGB V. Die KBV erstellt sie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und aktualisiert sie regelmäßig. Die aktuelle Fassung ist laut KBV am 01.04.2025 in Kraft getreten. Anlage 1 enthält die Basisanforderungen für alle Praxen und gilt für Praxen mit bis zu fünf Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind. Anlage 2 ergänzt Anforderungen für mittlere Praxen mit sechs bis zwanzig Personen, Anlage 3 für große Praxen mit mehr als zwanzig Personen. Anlage 4 betrifft medizinische Großgeräte, Anlage 5 die Komponenten der Telematikinfrastruktur.

Nr. 12 der Anlage 1 fordert, dass das interne Netzwerk anhand eines Netzplans dokumentiert ist. Die Anforderung gilt bereits seit 2021. Für Zahnarztpraxen gibt es eine entsprechende Richtlinie der KZBV. Unabhängig von der Pflicht hilft der Plan dir im Alltag: Bei einer Störung siehst du sofort, welches Gerät an welchem Switch hängt, und ein neuer Dienstleister findet sich ohne langes Suchen zurecht.

Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.

Was gehört in den Netzplan?

Ein Netzplan ist eine Übersicht aller Geräte, die mit deinem Praxisnetz verbunden sind, und der Verbindungen dazwischen. Für eine typische Praxis gehören dazu:

  • Internetanschluss, Router und Firewall
  • Switches und Patchfelder, bei mehreren Räumen mit Standortangabe
  • Server für Praxisverwaltungssystem, Bildgebung und Datensicherung
  • Arbeitsplatz-PCs an Empfang, in Behandlungszimmern und im Büro
  • Drucker, Scanner und Kartenlesegeräte
  • Komponenten der Telematikinfrastruktur: Konnektor und Kartenterminals
  • Medizinische Geräte mit Netzwerkanschluss, etwa Röntgen, Ultraschall oder Laborgeräte
  • WLAN-Zugangspunkte, getrennt nach Praxis-WLAN und Gäste-WLAN
  • Fernzugänge: VPN für Homeoffice und Fernwartungszugänge von Dienstleistern
  • Backup-Ziele wie NAS oder Cloud-Speicher

Zu jedem Gerät notierst du Bezeichnung, Typ, IP-Adresse, Standort und wer dafür zuständig ist. Netzbereiche (zum Beispiel Praxisnetz, Medizingeräte, Gäste) kennzeichnest du farblich oder als Kasten.

Wie erstellst du den Netzplan Schritt für Schritt?

  1. Vorlage holen: Lade den Muster-Netzplan der KBV aus dem Hub zur IT-Sicherheitsrichtlinie (hub.kbv.de) herunter. Dort findest du unter „Musterdokumente zur IT-Sicherheitsrichtlinie“ auch weitere Vorlagen, etwa Eintritts- und Austrittsformulare und Verschwiegenheitserklärungen.
  2. Geräte erfassen: Geh durch alle Räume und notiere jedes Gerät mit Netzwerkanschluss. Vergiss Geräte im Technikraum, Kartenterminals und Großgeräte nicht. Ergänze Geräte, die nur zeitweise angeschlossen werden, etwa Notebooks.
  3. Verbindungen aufnehmen: Schau im Technikraum nach, welches Gerät an welchem Port des Switches hängt. Beschrifte Patchkabel und Dosen, wenn das noch nicht geschehen ist.
  4. Adressen und Netzbereiche eintragen: Übernimm IP-Adressen aus der Konfiguration von Router oder Server. Trage ein, welche Netzbereiche getrennt sind, etwa ein eigenes WLAN für Patienten.
  5. Externe Zugänge dokumentieren: Trage ein, welche Dienstleister per Fernwartung zugreifen dürfen und über welchen Weg. Dazu gehören Praxissoftware-Hersteller, Gerätehersteller und dein IT-Systemhaus.
  6. Plan zeichnen: Übertrage alles in die Vorlage. Eine einfache Darstellung mit Kästen und Linien reicht. Wichtig ist, dass jemand ohne Vorwissen daraus erkennt, wie das Netz aufgebaut ist.
  7. Prüfen und ablegen: Lass den Plan von einer zweiten Person gegenlesen. Lege ihn mit Datum und Versionsnummer bei den übrigen Dokumenten zur IT-Sicherheitsrichtlinie ab, in Papierform oder digital mit Zugriffsschutz.
  8. Aktualisieren: Ändere den Plan bei jeder Änderung im Netz: neuer PC, neuer Switch, neues Gerät, neuer Dienstleister. Ein veralteter Plan ist im Audit so viel wert wie keiner.

Welche weiteren Anforderungen hängen mit dem Netzplan zusammen?

Der Netzplan ist die Grundlage für andere Punkte der Richtlinie. Die KBV nennt für Anlage 1 unter anderem einen aktuellen Virenschutz (Nr. 20), eine regelmäßige Datensicherung nach Plan (Nr. 21), Apps nur aus offiziellen Stores (Nr. 42) und einen komplexen Gerätesperrcode für Smartphones und Tablets (Nr. 32). Seit dem 01.10.2025 sind zusätzlich Anforderungen an das Personal umzusetzen, etwa Einweisung und regelmäßige Schulung, das Ändern von Zugangsdaten beim Ausscheiden von Mitarbeitenden und ein geregelter Umgang mit Spam-E-Mails.

Für die Telematikinfrastruktur fordert Anlage 5, Updates für TI-Komponenten zeitnah einzuspielen und Administrationsdaten sicher aufzubewahren. Alle diese Punkte lassen sich leichter nachweisen, wenn der Netzplan zeigt, welche Geräte betroffen sind.

So unterstützen wir dich

Wir erstellen Netzpläne für Praxen in Osnabrück und Umgebung vor Ort, weiter entfernte Praxen betreuen wir per Fernwartung und auf Basis deiner Angaben. Dabei prüfen wir gleich mit, ob Netzbereiche sauber getrennt sind und Fernzugänge sicher eingerichtet sind. Mehr zu unserer Arbeit für Praxen findest du auf unserer Seite IT für Zahnarztpraxen und Arztpraxen.

Häufige Fragen

Muss der Netzplan ein bestimmtes Format haben?

Nein. Die Richtlinie verlangt eine Dokumentation anhand eines Netzplans. Der Muster-Netzplan der KBV ist eine Vorlage, kein Pflichtformat. Wichtig ist, dass der Plan vollständig, verständlich und aktuell ist.

Gilt die Pflicht auch für kleine Praxen?

Ja. Der Netzplan steht in Anlage 1, die für alle Praxen gilt, auch mit bis zu fünf Personen in der Datenverarbeitung.

Wer darf den Netzplan erstellen?

Das ist nicht vorgeschrieben. Du kannst ihn selbst erstellen oder deinen IT-Dienstleister beauftragen. Die KBV führt eine Liste zertifizierter IT-Dienstleister, die Zertifizierung ist aber freiwillig.

Wie oft muss der Plan aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich etwas im Netz ändert. Sinnvoll ist zusätzlich eine jährliche Durchsicht, zum Beispiel zusammen mit der Prüfung der Datensicherung.

Quellen