Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Kurz gesagt: Seit Oktober 2026 greifen Unbekannte Kühlsteuerungen an, die direkt aus dem Internet erreichbar sind. Nach Frankreich und weiteren europäischen Ländern berichten Medien seit Anfang November auch über erste Fälle in deutschen Supermärkten. Das BSI rät, den direkten Zugriff aus dem Internet auf solche Steuerungen zu unterbinden und Fernzugriffe nur noch über VPN mit Mehrfaktor-Anmeldung zu erlauben.

Stand: 04.11.2026

Was ist passiert?

Am 12.10.2026 hat die französische Cyberabwehr CERT-FR eine Warnung veröffentlicht. Demnach sind dort zahlreiche Kompromittierungen von Fernsteuerungen für Kälteanlagen bekannt. Genannt werden die Danfoss-Serien AK-SC und AK-SM sowie die Überwachungssysteme xweb von Copeland und Dixell. Am 13.10. hat CERT-FR weitere betroffene Geräte ergänzt, am 16.10. die Empfehlungen überarbeitet. Nach Einschätzung von CERT-FR laufen die Angriffskampagnen vermutlich weiter.

Das BSI hat am 13.10.2026 mit Verweis auf die Vorfälle in Frankreich dringend empfohlen, aus dem Internet erreichbare Steuerungsanlagen abzusichern. Die Empfehlung richtet sich ausdrücklich auch an Betreiber kleiner Anlagen, etwa zur Kühlung von Lebensmitteln. Am 02.11.2026 hat das schwedische NCSC Vorfälle an Kühl- und Gefriersystemen im Lebensmittelhandel gemeldet. Die Behörde steht nach eigenen Angaben mit Partnerbehörden in mehreren nordischen und anderen europäischen Ländern in Kontakt.

Seit dem 03.11.2026 berichten Medien über Fälle in Deutschland. Laut ZDF sind Supermärkte in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betroffen, unter anderem in Reisbach, Wetter-Volmarstein, Wuppertal und Lilienthal. Kühlfunktionen wurden abgeschaltet oder Einstellungen so verändert, dass die Temperaturen stiegen. In Reisbach sollen sich die Anlagen nach Angaben des Marktes auf bis zu 50 Grad aufgeheizt haben, in Lilienthal auf etwa 30 Grad. Bei einem Markt in Raesfeld wird laut Handelsblatt noch geprüft, ob überhaupt ein Angriff die Ursache war.

Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.

Bin ich betroffen?

Gefährdet sind vor allem Steuerungen, die direkt aus dem Internet erreichbar sind. Das betrifft nicht nur Supermärkte: Das BSI nennt als Beispiele kleine Anlagen zur Kühlung von Lebensmitteln, zur Stromerzeugung und zur Wasseraufbereitung. Wenn bei dir Kühlräume, Gebäudetechnik oder andere Anlagentechnik per Fernwartung betreut werden, solltest du genauer hinsehen.

Ein besonderes Risiko sind ältere Geräte ohne Sicherheitsupdates. Danfoss hat die Steuerungen AK-SC 355 und AK-SC 255 schon 2016 abgekündigt, eine Weiterentwicklung der Software ist dort nicht vorgesehen. Für die neuere Reihe AK-SM 8xxA hat Danfoss 2025 zwei Sicherheitslücken gemeldet, die ab Softwareversion 4.3.1 geschlossen sind. CERT-FR warnt: Wer ein Gerät ohne Sicherheitsupdates am Internet lässt, muss sehr wahrscheinlich mit einer Kompromittierung rechnen.

Ein weiterer Schwachpunkt sind Standardpasswörter. CERT-FR fordert ausdrücklich, bei Danfoss-Geräten sicherzustellen, dass die Standardpasswörter geändert wurden. Danfoss selbst empfiehlt, sie schon bei der Inbetriebnahme zu ändern.

Wie die Angreifer in Deutschland hineingekommen sind, ist noch offen. Die Hersteller der betroffenen Anlagen werden in den Berichten nicht genannt. In Wetter richtete sich der Angriff laut ZDF gegen die Firma, die die Kühlanlagen aus der Ferne wartet. Täter und Motive sind bislang unbekannt.

Was ist jetzt zu tun?

Die folgenden Schritte stützen sich auf die Empfehlungen von BSI und CERT-FR. Stimm sie mit deinem Kältetechnik-Dienstleister ab, denn er braucht weiter Zugriff für Wartung und Störmeldungen.

  1. Steuerung vom Internet trennen: Das BSI nennt als ersten Schritt, den direkten Zugriff aus dem Internet auf Steuerungssysteme zu unterbinden. CERT-FR rät, vorher die Bedingungen deiner Versicherung zu prüfen, bevor die Datenverbindung zum Kältedienstleister wegfällt.
  2. Fernzugriff nur über VPN mit MFA: Zugriffe von außen laufen nur noch über ein VPN und mit Mehrfaktor-Anmeldung. Eine Firewall mit sauber eingerichtetem VPN-Zugang ist dafür die Grundlage. Freigaben nur für die IP-Adressen des Dienstleisters wertet CERT-FR lediglich als Notlösung.
  3. Updates einspielen: Bring Firmware und Software der Steuerung auf den aktuellen Stand. Das BSI rät, Sicherheitsupdates kurzfristig einzuspielen. Für Danfoss-Geräte nennt CERT-FR zusätzlich den Sicherheitsmodus „Strict“.
  4. Altgeräte ohne Updates ersetzen: Für abgekündigte Steuerungen gibt es keine Sicherheitsupdates mehr. Plan den Austausch mit deinem Dienstleister, Danfoss nennt für die alten AK-SC-Geräte die Reihe AK-SM 800 als Nachfolger. Bis dahin gehört so ein Gerät auf keinen Fall ans Internet.
  5. Eigenes Netzsegment: Kühl- und Anlagentechnik gehört nicht in dasselbe Netz wie Kassen, Büro-PCs und Gäste-WLAN. Ein eigenes Netzsegment per VLAN mit klaren Firewall-Regeln begrenzt den Schaden, falls doch etwas passiert.
  6. Wartungszugänge und Passwörter prüfen: Frag deinen Dienstleister, wie er auf die Anlage zugreift, welche Benutzerkonten es gibt und ob alle Standardpasswörter geändert sind. Danfoss empfiehlt, Passwörter nicht zu teilen und Zugriffe nach Rollen mit Mehrfaktor-Anmeldung zu vergeben.
  7. Konfiguration kontrollieren: CERT-FR rät, alle Einstellungen der Steuerung zu prüfen, insbesondere die Abtauzeiten.
  8. Unabhängige Temperaturüberwachung: Ein eigener Temperaturfühler mit Alarm, der nicht an der Kühlsteuerung hängt, meldet dir einen Ausfall auch dann, wenn die Steuerung selbst manipuliert ist.
  9. Erreichbarkeit regelmäßig prüfen: Das BSI rät, zu prüfen, ob Geräte oder Anlagen aus dem Internet erreichbar sind, und diese Maßnahmen zur Routine zu machen.

Was tun bei Verdacht auf Manipulation?

Zeigen Kühlstellen unerklärliche Temperaturen oder geänderte Einstellungen, geh in der Reihenfolge vor, die CERT-FR für kompromittierte Geräte empfiehlt:

  1. Den Internetzugang der Steuerung trennen. Auch hier vorher die Versicherungsbedingungen beachten.
  2. Danfoss-Geräte neu starten. Reicht das nicht, auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
  3. Den Zugriff nur über ein sicheres VPN oder ein geschütztes Netz wiederherstellen.
  4. Die Steuerung vor der Wiederinbetriebnahme neu konfigurieren.
  5. Die Herstellerempfehlungen umsetzen: Firmware aktualisieren, bei Danfoss den Modus „Strict“ nutzen und die Standardpasswörter ändern.

Wichtig: Ein Werksreset allein reicht laut CERT-FR nicht. Er entfernt zwar die Mechanismen, mit denen sich Angreifer im Gerät festsetzen, die Schwachstelle bleibt aber bestehen. Wenn du befürchtest, dass auch dein übriges Netz betroffen ist, hilft unsere Soforthilfe bei Hackerangriffen.

So unterstützen wir dich

Die Kältetechnik selbst bleibt Sache deines Kältefachbetriebs. Wir kümmern uns um alles drumherum: Wir prüfen mit dir, welche Geräte in deinem Netz aus dem Internet erreichbar sind, richten Fernzugriffe für Dienstleister über VPN mit MFA ein und trennen Anlagentechnik in ein eigenes Netzsegment, zum Beispiel mit Firewalls von Securepoint. In Osnabrück und Umgebung kommen wir vor Ort, weiter entfernt arbeiten wir per Fernwartung. Mehr dazu auf unserer Seite zur IT-Sicherheit für Unternehmen.

Häufige Fragen

Sind nur Supermärkte betroffen?

Nein. Die bekannten Fälle betreffen vor allem den Lebensmittelhandel. Das BSI richtet seine Empfehlung aber an Betreiber kleiner Anlagen mit Steuerungstechnik allgemein, etwa zur Kühlung, Stromerzeugung oder Wasseraufbereitung.

Reicht ein neues Passwort?

Nein. Ein neues Passwort ist wichtig, schließt aber keine Sicherheitslücke in der Firmware. Solange die Steuerung direkt aus dem Internet erreichbar ist und Updates fehlen, bleibt sie angreifbar. Laut CERT-FR reicht selbst ein Werksreset allein nicht aus.

Was empfiehlt das BSI?

Zuerst den direkten Zugriff aus dem Internet auf Steuerungssysteme unterbinden. Danach VPN mit Mehrfaktor-Anmeldung einsetzen, Sicherheitsupdates kurzfristig einspielen und regelmäßig prüfen, ob Geräte aus dem Internet erreichbar sind. Ausführlich steht das in der Cybersicherheitsempfehlung BSI-CS 154.

Muss ich meinen Kältedienstleister einbinden?

Ja. Er kennt die Anlage, hat die Zugänge meist eingerichtet und braucht weiter Zugriff für Wartung und Störmeldungen. Kläre mit ihm, wie dieser Zugriff künftig sicher über VPN läuft.

Stand dieses Beitrags: 04.11.2026. Die Lage entwickelt sich, wir aktualisieren den Beitrag bei neuen Erkenntnissen.

Quellen