Kurz gesagt: Eine Ausnahme vom Echtzeitschutz legst du in ESET als Leistungsausschluss (Performance exclusion) an. Zentral über ESET PROTECT geht das in einer Richtlinie unter Settings > Scans > Performance exclusions > Edit > Add, lokal am Rechner über F5 > Scans > Exclusions > Performance exclusions. Trage nur Pfade ein, die wirklich nötig sind, denn jede Ausnahme ist ein blinder Fleck für den Virenschutz.
Stand: 03.11.2026
Wann ist eine Ausnahme sinnvoll?
ESET prüft beim Echtzeitschutz jede Datei, die geöffnet, geschrieben oder ausgeführt wird. Bei den meisten Programmen stört das nicht. Es gibt aber Anwendungen, bei denen das dateibasierte Scannen die Arbeit spürbar bremst oder zu Fehlverhalten führt. ESET nennt als Beispiele große Datenbankdateien und Software, die mit dem Scan kollidiert. Aus unserem Alltag kennen wir das vor allem von Praxis- und Kanzleisoftware mit großen lokalen Datenbanken, von Warenwirtschaften und von Backup-Verzeichnissen. Hersteller solcher Programme, etwa Dampsoft für DS-Win, geben in ihrer Dokumentation an, welche Ordner vom Scan ausgenommen werden sollten. Halte dich an diese Angaben und schließe nicht pauschal ganze Laufwerke aus.
Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.
Leistungsausschluss oder Erkennungsausschluss?
ESET unterscheidet zwei Arten von Ausnahmen:
- Leistungsausschlüsse (Performance exclusions): Dateien oder Ordner, die der Echtzeitschutz anhand ihres Pfads komplett überspringt. Das ist der richtige Weg für Datenbankordner und Programmverzeichnisse.
- Erkennungsausschlüsse (Detection exclusions): Eine bestimmte, bereits gemeldete Erkennung wird ignoriert, etwa ein Fehlalarm bei einem Spezialtool. Diese Ausnahme wird direkt aus der Erkennung heraus erstellt. ESET warnt, dass Ausschlüsse mit Vorsicht zu verwenden sind, weil sie zu einem infizierten Computer führen können.
Ausschlüsse nach Erkennungsname oder SHA-1-Hash stuft ESET als hohes Sicherheitsrisiko ein. Sie sind nur für fortgeschrittene Benutzer gedacht.
Wie legst du die Ausnahme zentral in ESET PROTECT an?
In Unternehmen sollte die Ausnahme immer über eine Richtlinie kommen, nicht lokal an jedem Rechner. So ist sie dokumentiert und gilt auch für neue Geräte.
- Die ESET PROTECT Web Console öffnen.
- Eine neue Richtlinie anlegen oder die bestehende Richtlinie für die betroffene Gerätegruppe bearbeiten.
- Im Abschnitt Settings (Einstellungen) im Dropdown das ESET-Produkt wählen, zum Beispiel ESET Endpoint for Windows.
- Auf Scans klicken und bei Performance exclusions (Leistungsausschlüsse) auf Edit (Bearbeiten) klicken.
- Auf Add (Hinzufügen) klicken.
- Im Feld Path (Pfad) den Ordner oder die Datei eintragen, zum Beispiel im Format C:UsersUserDesktopfile.exe, und zweimal mit Save (Speichern) bestätigen.
- Die Richtlinie speichern und der richtigen Gerätegruppe zuweisen.
Platzhalter sind erlaubt: Das Fragezeichen steht für ein einzelnes Zeichen, das Sternchen für null oder mehr Zeichen. ESET empfiehlt, Platzhalter nicht in der Mitte eines Pfads zu verwenden.
Wie legst du die Ausnahme lokal am Rechner an?
Für einen einzelnen Arbeitsplatz ohne zentrale Verwaltung geht es direkt in ESET Endpoint Security oder Endpoint Antivirus:
- Das Hauptfenster des ESET-Programms öffnen.
- F5 drücken, um die erweiterten Einstellungen zu öffnen.
- Auf Scans klicken, den Abschnitt Exclusions (Ausschlussfilter) aufklappen und neben Performance exclusions auf Edit klicken.
- Auf Add klicken, dann auf Browser (…), im Explorer die Datei oder den Ordner auswählen oder den Pfad einfügen.
- Mit OK bestätigen und erneut mit OK schließen.
Besteht das Problem danach weiterhin und das Programm baut Internetverbindungen auf, kann zusätzlich eine Ausnahme im Web-Schutz nötig sein. Das ist aber ein eigener Schritt und sollte nur gezielt erfolgen.
Was solltest du vermeiden?
- Keine ganzen Laufwerke oder Benutzerprofile ausschließen. Genau dort landen Downloads und Mail-Anhänge.
- Keine Ausnahme für Ordner, in die Benutzer schreiben können, ohne dass es nötig ist.
- Keine Ausnahmen „zum Testen“ anlegen und dann vergessen. Jede Ausnahme sollte einen dokumentierten Grund haben.
- Erkennungsausschlüsse nur, wenn ein Fehlalarm sicher bestätigt ist.
So unterstützen wir dich
Wir verwalten ESET für Unternehmen, Praxen und Kanzleien zentral über ESET PROTECT, setzen die vom Softwarehersteller empfohlenen Ausnahmen per Richtlinie um und prüfen regelmäßig, ob sie noch nötig sind. Vor Ort in Osnabrück und Umgebung, entfernter per Fernwartung. Mehr auf unserer Seite zu Virenschutz für Unternehmen.
Häufige Fragen
Gilt die Ausnahme auch für manuelle Scans?
Die in den ESET-Anleitungen beschriebenen Leistungsausschlüsse beziehen sich auf den Echtzeitschutz. Ob auch On-Demand-Scans betroffen sind, hängt von Produkt und Version ab. Im Zweifel prüfst du es mit einem Testscan.
Kann ich eine Datei nach Hash statt nach Pfad ausschließen?
Ja, über die Erkennungsausschlüsse. ESET stuft das aber als hohes Sicherheitsrisiko ein. Für normale Fälle reicht der Pfad.
Warum wird die Ausnahme am Rechner nicht übernommen?
Wenn der Rechner von ESET PROTECT verwaltet wird, überschreibt die Richtlinie die lokalen Einstellungen. Die Ausnahme muss dann in der Richtlinie stehen.
Welche Ordner sollte ich bei Praxissoftware ausschließen?
Genau die, die der Hersteller in seiner Dokumentation nennt, nicht mehr. Wir prüfen das für unsere Kunden beim Einrichten und halten die Liste in der Richtlinie fest.
Quellen
- Exclude files or folders on endpoints from real-time scanning using ESET PROTECT (ESET Knowledgebase, abgerufen am 03.11.2026)
- Exclude files or folders from real-time scanning in ESET Windows products (ESET Knowledgebase, abgerufen am 03.11.2026)
