Kurz gesagt: Für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) brauchst du einen aktivierten Personalausweis mit eID-Funktion, die AusweisApp, ein zertifiziertes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und eine Fachsoftware mit beSt-Schnittstelle. In DATEV holst du beSt-Nachrichten über den Dokumentenkorb ab und versendest sie aus der Dokumentenliste über „SENDEN“ und „beSt-Nachricht senden…“. Die Registrierung ist einmalig und startet mit einem Brief der Kammer.
Stand: 03.11.2026
Was ist das beSt und wer muss es nutzen?
Das beSt ist das elektronische Postfach der Steuerberaterinnen und Steuerberater. Rechtsgrundlage ist § 86d Steuerberatungsgesetz (StBerG): Die Bundessteuerberaterkammer richtet für jede Steuerberaterin, jeden Steuerberater und jeden Steuerbevollmächtigten ein empfangsbereites Postfach auf der Steuerberaterplattform ein. Der Zugang erfolgt über ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln.
Das Gesetz verpflichtet die Inhaber, die nötigen technischen Einrichtungen vorzuhalten und Zustellungen sowie Mitteilungen über das Postfach zur Kenntnis zu nehmen. DATEV unterscheidet in seinem Handout deshalb zwei Pflichten:
- Passive Nutzungspflicht: Technik bereitstellen und eingehende Nachrichten zur Kenntnis nehmen.
- Aktive Nutzungspflicht: Elektronische Dokumente über das beSt versenden, insbesondere an Gerichte. Laut DATEV beginnt diese Pflicht mit der Zustellung des Registrierungsschreibens.
Über das beSt erreichst du Gerichte, Behörden, die Finanzverwaltung, andere Kanzleien und Kammern. Es ist Teil eines Verbunds sicherer Postfächer, zu dem auch EGVP, beA, beN, beBPo und eBO gehören.
Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
DATEV nennt im Handout diese Voraussetzungen:
- Einen PC mit Internetzugang.
- Eine Fachsoftware, die das beSt unterstützt, oder den lokalen Client der Bundessteuerberaterkammer.
- Einen gültigen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Die Aktivierung kann laut DATEV mehrere Wochen dauern. Plane das also früh ein. Ein Zurücksetzen der PIN ist möglich.
- Die kostenlose AusweisApp.
- Ein zertifiziertes Kartenlesegerät oder ein Smartphone beziehungsweise Tablet mit NFC.
- Die Prüfung deines Status als Berufsträger gegen das Berufsregister der Steuerberaterkammer.
Die AusweisApp und das Kartenlesegerät beziehungsweise das NFC-Smartphone müssen am Arbeitsplatz der Berufsträgerin oder des Berufsträgers funktionieren. Prüfe vorab, ob der Kartenleser erkannt wird und die AusweisApp den Ausweis lesen kann.
Wie läuft die Einrichtung ab?
- Registrierungsschreiben abwarten: Mitglieder erhalten laut DATEV per Post einen Brief mit einem 9-stelligen Schlüssel und den Angaben für die Registrierung.
- Einmalig registrieren: Die Registrierung ist ein einmaliger Vorgang. Du authentifizierst dich dabei mit dem Personalausweis über die AusweisApp. Ab Zustellung des Schreibens gilt die aktive Nutzungspflicht.
- Fachsoftware anbinden: In DATEV laufen Empfang und Versand über DATEV DMS beziehungsweise die Dokumentenablage.
- Rechte für Mitarbeitende vergeben: Kanzleimitarbeitende können über ein Berechtigungskonzept in der Fachsoftware Abrufrechte erhalten.
- Versand testen: Das Versenden muss die Steuerberaterin oder der Steuerberater per Personalausweis autorisieren. In einer Übergangsphase war laut DATEV auch der Kammerausweis möglich.
Die genauen Bildschirmmasken der Registrierung beschreibt das Handout nicht. Halte dich dabei an die Anleitung im Registrierungsschreiben und auf der Steuerberaterplattform.
Wie empfängst und versendest du beSt-Nachrichten in DATEV?
Nachrichten abrufen
- Öffne den Dokumentenkorb.
- Klicke auf das beSt-Symbol in der Menüleiste. Laut DATEV funktioniert der Abruf wie beim beA.
- Prüfe die neuen Nachrichten und Anhänge, bearbeite sie und erledige die Nacharbeiten.
Nachrichten versenden
- Markiere in der Dokumentenliste das Dokument und öffne mit der rechten Maustaste das Kontextmenü.
- Wähle SENDEN und dann beSt-Nachricht senden….
- Im neuen Dialog bearbeitest du die Nachricht und versendest sie.
- Erledige anschließend die Nacharbeiten.
So unterstützen wir dich
Wir kümmern uns um die Technik rund um das beSt: Kartenlesegeräte, AusweisApp, Arbeitsplätze und Berechtigungen im Netzwerk. Die DATEV-Programme selbst richtest du mit deinem DATEV-Ansprechpartner ein, wir sorgen dafür, dass die Umgebung darunter läuft. In Osnabrück und Umgebung kommen wir vorbei, weiter entfernt helfen wir per Fernwartung. Mehr zu unserer IT-Betreuung für Kanzleien.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich das beSt aktiv nutzen?
Laut DATEV beginnt die aktive Nutzungspflicht mit der Zustellung des Registrierungsschreibens. Die passive Pflicht, Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen, ergibt sich aus § 86d StBerG.
Können Mitarbeitende beSt-Nachrichten abrufen?
Ja. Kanzleimitarbeitende können über ein Berechtigungskonzept in der Fachsoftware Abrufrechte bekommen. Den Versand autorisiert die Steuerberaterin oder der Steuerberater.
Brauche ich zwingend einen Kartenleser?
Nein. Laut DATEV geht statt des zertifizierten Kartenlesegeräts auch ein Smartphone oder Tablet mit NFC zusammen mit der AusweisApp.
Was mache ich, wenn die PIN des Personalausweises fehlt?
Laut DATEV ist ein Zurücksetzen der PIN möglich. Die Aktivierung der eID-Funktion kann mehrere Wochen dauern, also rechtzeitig kümmern.
Quellen
- beSt: Anbindung DATEV, externe Kommunikation (Kundenhandout) (DATEV eG, abgerufen am 03.11.2026)
- § 86d StBerG: Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026)
