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DATEV lokal, SmartIT oder im Rechenzentrum: Welche Betriebsart zur Kanzlei passt

Kurz gesagt: DATEV lässt sich auf fünf Wegen betreiben: lokal auf dem eigenen Server, als DATEVasp im DATEV-Rechenzentrum, als DATEV-SmartIT, als PARTNERasp über einen zertifizierten Partner im DATEV-Rechenzentrum oder als reine Cloud-Anwendung. Welcher Weg passt, entscheidet sich an drei Fragen: Wie lange darf die Kanzlei stillstehen, wer soll nachts für die Technik zuständig sein, und wie planbar sollen die Kosten sein. Zwei Termine drängen unabhängig davon: Ab dem 1. Oktober 2026 sind die DATEV-Programme 20.0 verpflichtend, und für Windows Server 2016 endet die DATEV-Unterstützung mit der Jahreswechselversion 2026/2027.

Die fünf Betriebsarten im Überblick

Lokale Installation. DATEV läuft auf einem Server in der Kanzlei. Die Daten liegen im eigenen Haus, die Kontrolle ist maximal, und genau darin liegt auch die Last: Hardware, Backup, Rücksicherung, Updates, Klima im Technikraum und die Frage, wer am Samstag ran muss, wenn der Server nicht mehr startet.

DATEVasp. DATEV betreibt die Umgebung im eigenen Rechenzentrum. Die Kanzlei arbeitet über eine gesicherte Verbindung. Standardisiert, sehr stabil, dafür weniger Spielraum für Sonderwünsche bei Drittsoftware.

DATEV-SmartIT. Die schlankere Rechenzentrumsvariante, gedacht für kleinere Einheiten, die keine eigene Serverlandschaft mehr betreiben wollen.

PARTNERasp. Ein von DATEV zertifizierter Partner betreibt Ihre Umgebung im DATEV-Rechenzentrum, geprüft nach ISO/IEC 27001. Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihre Kanzlei kennt, und trotzdem die Infrastruktur eines Rechenzentrums im Rücken.

DATEV-Cloud-Anwendungen. Dinge wie Unternehmen online kommen unabhängig von der Betriebsart dazu. Sie ersetzen den Betrieb nicht, sie ergänzen ihn, und sie bringen ihre eigenen Anforderungen an Internetleitung und Anmeldeverfahren mit.

Die drei Fragen, an denen sich die Entscheidung wirklich festmacht

Wie lange darf die Kanzlei stehen? Im Januar und im Mai sieht die Antwort anders aus als im August. Wer in der Abgabephase keinen Tag Ausfall verkraftet, braucht entweder Ersatzhardware im Haus oder eine Rechenzentrumslösung.

Wer ist nachts zuständig? Eine lokale Installation ist günstiger in der Anschaffung und teurer in der Aufmerksamkeit. Wenn niemand in der Kanzlei das Backup kontrolliert, ist die Frage schon beantwortet.

Wie planbar sollen die Kosten sein? Ein eigener Server ist eine Investition alle fünf bis sieben Jahre plus laufende Betreuung. Rechenzentrumslösungen sind eine Monatspauschale. Beides ist rechenbar, aber nicht miteinander vergleichbar, ohne die Laufzeit mit einzubeziehen.

Pflichttermin: DATEV-Programme 20.0 ab 1. Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 sind die DATEV-Programme in der Version 20.0 verpflichtend. Wer noch auf einem älteren Stand arbeitet, sollte die Aktualisierung jetzt terminieren, mit Testlauf, ruhigem Zeitfenster und einem Rückweg, falls etwas klemmt. Die Umstellung am Tag der Frist ist die teuerste Variante.

Die Serverfrage: Windows Server 2016 läuft aus

Für Windows Server 2016 endet die DATEV-Unterstützung mit der Jahreswechselversion 2026/2027, der allgemeine Microsoft-Support läuft am 12. Januar 2027 aus. Ziel ist Windows Server 2022 oder 2025. Auf den Arbeitsplätzen ist die Sache seit August 2025 entschieden: DATEV unterstützt kein Windows 10 mehr, Windows 11 ist gesetzt.

Wenn ein Serverwechsel ansteht, lohnt es sich, die Betriebsart gleich mit auf den Tisch zu legen. Einen Server zu ersetzen, um ihn drei Jahre später doch ins Rechenzentrum zu verlagern, ist die unnötigste Ausgabe im ganzen Zyklus.

Was bei der Verschwiegenheit zu regeln ist

Unabhängig von der Betriebsart gilt: Wer als IT-Dienstleister an Mandatsdaten kommt, muss nach § 62a StBerG und § 43e BRAO in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die Strafbarkeit belehrt werden, der Zugriff ist auf das Erforderliche zu beschränken, und Unterauftragnehmer sind gleichermaßen zu verpflichten. § 203 StGB nennt seit November 2017 ausdrücklich die sonstigen mitwirkenden Personen. Das ist kein Formalismus, sondern der Rahmen, in dem die Zusammenarbeit überhaupt zulässig ist.

Häufige Fragen

Ist die Cloud automatisch sicherer als der eigene Server?
Nicht automatisch, aber in der Regel konsequenter. Ein Rechenzentrum hat Notstrom, redundante Leitungen, getestete Rücksicherung und Personal, das nachts erreichbar ist. Ein Serverschrank im Nebenraum hat das selten. Entscheidend ist, was tatsächlich betrieben wird, nicht wo es steht.

Können wir Drittsoftware weiter nutzen?
Das ist die häufigste Bremse beim Wechsel ins Rechenzentrum. Prüfen Sie vorher, welche Zusatzprogramme, Scanner, Signaturkarten und Schnittstellen in der Kanzlei im Einsatz sind. Diese Liste entscheidet oft mehr als der Preis.

Was passiert, wenn wir den Termin 20.0 verpassen?
Sie arbeiten dann auf einem Stand, den DATEV nicht mehr unterstützt. Das betrifft im Zweifel genau die Funktionen, die Sie zur Abgabe brauchen. Planen Sie die Aktualisierung vorher ein.

Wie lange dauert ein Wechsel der Betriebsart?
Das hängt an Datenmenge, Drittsoftware und der Zahl der Arbeitsplätze. Realistisch ist eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen für Planung und Test, nicht ein Wochenende. Wir sagen Ihnen nach der Bestandsaufnahme, woran Sie sind.

Müssen wir uns zwischen lokal und Rechenzentrum endgültig entscheiden?
Nein, aber jeder Wechsel kostet Aufwand. Deshalb lohnt sich die Entscheidung dann, wenn ohnehin etwas ansteht: ein Serverwechsel, ein Umzug, ein Wachstumsschritt.

Wir rechnen das mit Ihnen durch

Wir nehmen auf, was in Ihrer Kanzlei läuft, welche Drittsoftware daran hängt und wie lange Sie im Ernstfall ohne DATEV auskommen. Daraus wird eine Gegenüberstellung mit Zahlen, nicht mit Vorlieben. Rufen Sie uns an unter 0541 50798808 oder schreiben Sie an info@team-data.de. Mehr dazu auf der Seite IT für Kanzleien und Steuerberater.

Quellen

  • DATEV, Informationen zu den Betriebsarten DATEVasp, DATEV-SmartIT und PARTNERasp
  • DATEV, Systemvoraussetzungen und Hinweise zur Programmversion 20.0
  • Microsoft, Lifecycle-Informationen zu Windows Server 2016
  • § 62a StBerG, § 43e BRAO und § 203 StGB