E-Health-Kartenterminal: stationär, mobil und Einrichtung

Kurz gesagt: Das E-Health-Kartenterminal ist das Gerät, in das in der Praxis die Gesundheitskarte (eGK), der Heilberufsausweis (eHBA) und der Praxisausweis (SMC-B) gesteckt werden. Das stationäre Terminal hängt am Konnektor oder TI-Gateway und bleibt dauerhaft mit der SMC-B bestückt. Ein mobiles Terminal brauchst du nur für Haus- und Heimbesuche oder ausgelagerte Praxisräume. Erlaubt sind ausschließlich Geräte, die vom BSI zertifiziert und von der gematik zugelassen sind.

Stand: 03.11.2026

Was macht das stationäre Kartenterminal in der Praxis?

Das stationäre E-Health-Kartenterminal ist laut KVB-Infoblatt nötig, um die Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu nutzen und die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) zu identifizieren. Über das Terminal werden drei Karten eingelesen:

  • eGK: die Gesundheitskarte der Patientinnen und Patienten,
  • eHBA: der elektronische Heilberufsausweis, mit dem sich Ärztinnen, Zahnärzte oder Psychotherapeuten als Heilberufler ausweisen und qualifiziert elektronisch signieren,
  • SMC-B: der Praxisausweis (Security Module Card Typ B), die Institutionsidentität der Praxis.

Die SMC-B wird bei der Installation in das stationäre Terminal gesteckt, per PIN freigeschaltet und bleibt dort. Nur so kann der Konnektor die Online-Verbindung zur TI aufbauen. Zieht jemand die Karte, steht die TI-Anbindung, bis die PIN erneut eingegeben wird. Die gematik ergänzt: Eine SMC-B kann erst beantragt werden, wenn ein eHBA in der Einrichtung vorhanden ist. Für Praxen, die ein TI-Gateway nutzen, gibt es mit der SM-B auch eine kartenlose Variante, deren Schlüssel beim Gateway-Anbieter liegen.

Du kommst nicht weiter? Wir übernehmen das für dich, meist per Fernwartung. Ruf an: 0541 507 988 08, schreib uns oder buch ein Erstgespräch.

Wann brauchst du ein mobiles Kartenterminal?

Ein mobiles Kartenterminal ist laut KVB für Ärztinnen und Psychotherapeuten gedacht, die Haus- und Pflegeheimbesuche machen, für die meisten Anästhesisten sowie für Praxen mit ausgelagerten Praxisräumen. Es liest die eGK unterwegs ein und überträgt die Daten später in das Praxisverwaltungssystem.

Wichtig: Zur Identifikation braucht das mobile Terminal eine weitere SMC-B oder einen eHBA. Die SMC-B aus dem stationären Terminal kannst du nicht einfach mitnehmen, denn dann verliert die Praxis ihre TI-Verbindung. Plane die zusätzliche Karte also von Anfang an mit ein, inklusive der Beantragung, die einige Zeit dauern kann.

Welche Geräte sind zugelassen?

Für die TI dürfen nur Komponenten verwendet werden, die vom BSI zertifiziert und von der gematik zugelassen sind. Das gilt für Kartenterminals genauso wie für Konnektoren. Die aktuelle Liste führt die gematik unter fachportal.gematik.de/zulassungen. Ein stationäres Terminal bekommst du laut gematik beim Hersteller oder im Einzelhandel. Ein günstiges Lesegerät aus dem Elektronikmarkt ohne Zulassung ist für die TI unbrauchbar.

Zulassungen und Zertifikate laufen nicht ewig. Die gematik weist darauf hin, dass Komponenten und Zertifikate in der Regel eine Laufzeit von fünf Jahren haben und eine SMC-B rechtzeitig ersetzt werden muss. Notiere dir die Ablaufdaten, damit die Praxis nicht an einem Montagmorgen ohne TI dasteht.

Wie läuft die Einrichtung ab?

Die Einrichtung des Kartenterminals ist ein Teil der gesamten TI-Anbindung. Die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat:

  1. Internetanschluss prüfen: Laut KVB ist ein Internetanschluss die Grundvoraussetzung, idealerweise DSL oder Glasfaser.
  2. Zugangsweg festlegen: Entweder ein Konnektor in der Praxis, der wie ein DSL-Router ein VPN zur TI aufbaut, oder ein TI-Gateway aus einem zertifizierten Rechenzentrum. Beim TI-Gateway entfällt laut gematik die Anschaffung eines Konnektors, der VPN-Zugang ist enthalten. Beim Konnektor brauchst du zusätzlich einen VPN-Zugangsdienst.
  3. Betriebsart wählen: Für den Konnektor nennt die KVB drei Betriebsarten: Reihenbetrieb, Parallelbetrieb und Netzwerktrennung. Welche passt, hängt von der IT der Praxis ab. Das klären wir vorab, weil sich die Entscheidung später nur mit Aufwand ändern lässt.
  4. Terminal anschließen: Das stationäre Terminal wird im Praxisnetz angeschlossen und mit dem Konnektor beziehungsweise dem TI-Gateway bekannt gemacht. Die genauen Schritte stehen im Handbuch des jeweiligen Herstellers.
  5. SMC-B stecken und freischalten: Praxisausweis einsetzen, PIN eingeben, Karte im Terminal belassen.
  6. Praxissoftware anpassen: Das Praxisverwaltungssystem braucht laut KVB Updates für die TI-Anwendungen. Die gematik verlangt zudem, dass das Primärsystem ein Bestätigungsverfahren oder eine Konformitätsbewertung durchlaufen hat, für Praxissoftware zusätzlich eine KBV-Zertifizierung beziehungsweise eine KZBV-Eignungsfeststellung.
  7. Schutz nicht vergessen: Virenschutz und Firewall müssen laut KVB weiterhin bestehen. Der Konnektor ersetzt sie nicht.
  8. Updates einplanen: Regelmäßige Updates des Konnektors sind zwingend. Einbox-Konnektoren sind laut KVB voraussichtlich noch bis 2030 nutzbar. Die gematik nennt als Ziel der TI 2.0, dass Konnektoren künftig nicht mehr für den Netzzugang gebraucht werden. Das TI-Gateway ist ein Weg, diesen Übergang schon jetzt zu beginnen.

Was gehört sonst noch zur TI-Anbindung?

Neben Terminal, Karten und Konnektor nennt die KVB den KIM-Dienst für eArztbriefe, eAU und eEB. Welchen KIM-Anbieter du wählst, ist unabhängig von Terminal und Praxissoftware. Den eHBA bekommen Ärztinnen und Psychotherapeuten bei der zuständigen Landeskammer. Für Zahnärzte ist die Kammer ebenfalls die Anlaufstelle, die KZBV-Eignungsfeststellung für die Praxissoftware kommt wie beschrieben dazu.

So unterstützen wir dich

Wir betreuen Arzt- und Zahnarztpraxen in Osnabrück und Umgebung bei der kompletten TI-Anbindung: Netzwerk vorbereiten, Konnektor oder TI-Gateway einrichten, Kartenterminals anschließen, Praxissoftware abstimmen und die Ablaufdaten der Karten im Blick behalten. Entfernter helfen wir per Fernwartung. Mehr zu unseren Leistungen für Praxen findest du auf der Seite IT für Zahnarztpraxen.

Häufige Fragen

Wie viele Kartenterminals braucht eine Praxis?

Mindestens ein stationäres Terminal mit der SMC-B. Ob weitere Terminals an Anmeldung und in Behandlungszimmern sinnvoll sind, hängt von den Abläufen ab. Jedes mobile Terminal braucht laut KVB eine eigene SMC-B oder einen eHBA zur Identifikation.

Darf die SMC-B aus dem Terminal gezogen werden?

Besser nicht. Laut KVB verbleibt die SMC-B im Kartenterminal, nur so hält der Konnektor die Online-Verbindung zur TI. Nach dem Ziehen muss die Karte neu per PIN freigeschaltet werden.

Konnektor oder TI-Gateway: was ist besser?

Beim TI-Gateway übernimmt laut KVB der Anbieter Wartung und Updates vollständig, ein eigener Konnektor entfällt. Beim Konnektor liegen Updates und Betrieb bei der Praxis oder ihrem IT-Dienstleister. Da die gematik mit der TI 2.0 vom Konnektor wegwill, ist das TI-Gateway bei einer Neuanschaffung meist die zukunftssicherere Wahl.

Brauche ich für das Kartenterminal einen bestimmten Internetanschluss?

Die KVB nennt DSL oder Glasfaser als ideal. Entscheidend ist eine stabile Verbindung, weil die Online-Anwendungen der eGK und der Austausch über KIM darüber laufen.

Quellen