Kurz gesagt: Für das E-Rezept braucht deine Zahnarztpraxis eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (Konnektor oder TI-Gateway), einen Praxisausweis (SMC-B), für jede verordnende Person einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), stationäre Kartenterminals und ein Praxisverwaltungssystem mit E-Rezept-Modul. Mit der Komfortsignatur signierst du nach einmaliger PIN-Eingabe bis zu 250 Rezepte am Tag, dafür sind laut KZBV ein Konnektor ab PTV4+ und mindestens zwei Kartenterminals nötig.
Stand: 03.11.2026
Was ist das E-Rezept und seit wann gilt es?
Das E-Rezept ist laut gematik der Standard für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Es wird im Praxisverwaltungssystem digital erstellt, mit dem Heilberufsausweis signiert und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Es löst das Papierrezept Muster 16 ab und gilt zunächst für apothekenpflichtige Arzneimittel. Ausgenommen sind Betäubungsmittel und gesetzlich geregelte Sonderfälle wie Zytostatika. Die gematik nennt den 01.01.2024 als Stichtag, seit dem E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend sind.
Der Ablauf in der Praxis hat drei Schritte: Die Verordnung entsteht wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem, das sie automatisch auf Vollständigkeit prüft. Dann wird sie mit dem Heilberufsausweis elektronisch signiert und in der TI abgelegt. Die Patientin oder der Patient löst das Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte, über die E-Rezept-App oder mit einem Ausdruck des Rezeptcodes ein. Der Ausdruck muss nicht unterschrieben werden, er ist kein rechtsgültiges Rezept, die Apotheke braucht nur den Code.
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Welche Technik braucht die Zahnarztpraxis?
Die Komponenten ergeben sich aus den Informationen von gematik und KZBV:
- TI-Anbindung: Der Konnektor arbeitet ähnlich wie ein Router, stellt aber höhere Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit und baut eine verschlüsselte VPN-Verbindung zur TI auf. Alternativ kann die Praxis über ein TI-Gateway im Rechenzentrum eines zugelassenen Anbieters angebunden werden, dann steht kein eigener Konnektor mehr in der Praxis.
- Praxisausweis (SMC-B): Er weist die Praxis gegenüber der TI aus und wird auch für KIM benötigt. Er wird im Kartenterminal per PIN aktiviert. Beantragt wird er über die zuständige KZV bei einem Kartenanbieter, die KZV bestätigt dabei, dass es sich um eine Zahnarztpraxis handelt. Voraussetzung ist mindestens ein HBA in der Praxis.
- Elektronischer Heilberufsausweis (HBA): Das persönliche Ausweisdokument der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur, die für das E-Rezept nötig ist. Der Antrag läuft über die Landeszahnärztekammer bei einem Kartenanbieter. Jede Person, die verordnet und signiert, braucht einen eigenen HBA, auch in einer BAG oder einem MVZ.
- Stationäre Kartenterminals: Die Terminals lesen die eGK der Patienten, melden die Praxis über die SMC-B an der TI an und lesen den HBA. Mobile Kartenterminals für Hausbesuche arbeiten offline und können keine Signaturen leisten.
- Praxisverwaltungssystem (PVS): Das E-Rezept wird im PVS erstellt und geprüft. Das System muss das E-Rezept unterstützen, bei älteren Versionen braucht es ein Update vom Hersteller. Ist die Praxissoftware nicht mit einer Arzneimitteldatenbank verbunden, lassen sich Verordnungen als Freitext erfassen, dann ist pro E-Rezept nur eine Verordnung möglich.
Wie funktioniert die Komfortsignatur?
Ohne Komfortsignatur musst du bei jeder Signatur die PIN des HBA am Kartenterminal eingeben. Die Komfortsignatur ist laut KZBV eine Variante der qualifizierten elektronischen Signatur innerhalb der TI: Du steckst den HBA morgens in ein Kartenterminal, gibst einmal die PIN ein und löst die Signaturen danach per Klick in der Praxissoftware aus. Nach der einmaligen PIN-Eingabe sind bis zu 250 Signaturen möglich, höchstens 24 Stunden lang. Die Sitzung endet, wenn der HBA aus dem Terminal gezogen oder die Komfortsignatur in der Software beendet wird. Mehrfachverordnungen, bei denen jede Teilverordnung einzeln signiert wird, erledigst du damit in einem Vorgang.
Die Voraussetzungen laut KZBV:
- Ein Konnektor mit PTV4+ oder höher. Die Einrichtung im Konnektor erfolgt einmalig, die Aktivierung danach im PVS.
- Ein PVS, das die Komfortsignatur unterstützt.
- Ein eigener HBA je Behandler. Die Freischaltung der Komfortsignatur erfolgt laut gematik je Heilberufsausweis.
- Mindestens zwei Kartenterminals, damit der HBA in einem anderen Terminal steckt als die Patientenkarten. Pro Terminal können zwei HBA stecken.
- Ein sicherer Standort: Das Terminal mit dem HBA sollte laut gematik an einem zugriffsgesicherten oder dauerhaft beaufsichtigten Ort stehen. Der Empfangstresen ist dafür eher nicht geeignet.
Zusätzlich identifiziert sich die Zahnärztin oder der Zahnarzt in der Software, etwa per PIN über die Tastatur oder mit einem Security-Token. Die Komfortsignatur ist nicht verpflichtend. Seit Juli 2023 ist die Technik dafür laut KZBV über die monatliche TI-Pauschale abgedeckt.
Was gilt für Privatversicherte?
Auch Privatversicherte können ein E-Rezept erhalten, die Einlösung läuft dann über die App. Voraussetzungen laut gematik: ein ZPVS mit E-Rezept-Unterstützung, die einmalig per Online Check-in übermittelte Krankenversichertennummer (KVNR), die Signatur mit dem HBA und das Abrufen über die App. Die Krankenversicherung muss dafür eine GesundheitsID und den Online Check-in anbieten. Das klassische Privatrezept auf Papier bleibt möglich.
Was bringt das E-Rezept im Praxisalltag?
Die gematik nennt für Zahnarztpraxen vor allem Zeitersparnis: Mehrere Rezepte lassen sich gleichzeitig signieren, Drucken und Postversand entfallen. Folgerezepte innerhalb eines Quartals können digital übermittelt werden, ohne dass die Patientin oder der Patient in die Praxis kommt, sofern die Karte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde. Die formale Prüfung bei der Erstellung reduziert Rückfragen aus Apotheken, und Medikationsdaten lassen sich in die elektronische Patientenakte übernehmen.
Aus IT-Sicht heißt das: Die TI-Anbindung muss stabil laufen, Kartenterminals müssen korrekt am Konnektor angemeldet sein, und das PVS braucht aktuelle Updates. Fällt eine Komponente aus, steht die Rezeptausstellung. Deshalb gehören Konnektor, Terminals und PVS in die laufende Betreuung.
So unterstützen wir dich
Wir betreuen Zahnarztpraxen in Osnabrück und Umgebung bei TI-Anbindung, Kartenterminals, Praxisnetzwerk und Updates der Praxissoftware, entfernter per Fernwartung. Wie wir Praxen begleiten, liest du auf unserer Seite IT für Zahnarztpraxen.
Häufige Fragen
Braucht jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt in der Praxis einen eigenen HBA?
Ja. Laut KZBV braucht jede Person, die signieren möchte, einen persönlichen elektronischen Zahnarztausweis, auch in BAG oder MVZ.
Muss der Patientenausdruck unterschrieben werden?
Nein. Der Ausdruck ist nicht rechtsgültig, die Apotheke benötigt nur den Rezeptcode.
Wie viele Signaturen deckt die Komfortsignatur ab?
Nach einmaliger PIN-Eingabe bis zu 250 Signaturen, höchstens 24 Stunden lang. Danach ist eine neue PIN-Eingabe nötig.
Geht das E-Rezept auch ohne Konnektor in der Praxis?
Ja, über ein TI-Gateway im Rechenzentrum eines zugelassenen Anbieters. Kartenterminals, SMC-B und HBA bleiben trotzdem nötig.
Kann ich Betäubungsmittel per E-Rezept verordnen?
Nein. Betäubungsmittel und gesetzlich geregelte Sonderfälle wie Zytostatika sind laut gematik ausgenommen.
Quellen
- E-Rezept für Zahnarztpraxen (gematik GmbH, abgerufen am 03.11.2026)
- Das E-Rezept (gematik GmbH, abgerufen am 03.11.2026)
- Komfortsignatur (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), abgerufen am 03.11.2026)
- Elektronischer Heilberufsausweis, Praxisausweis, Konnektor und Kartenterminal (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), abgerufen am 03.11.2026)
