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beA im Kanzleialltag: Was tun, wenn am Fristtag nichts geht

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Anwältinnen und Anwälte Schriftsätze elektronisch einreichen, § 130d ZPO. Die Ersatzeinreichung auf Papier oder per Fax ist nur zulässig, solange die elektronische Übermittlung vorübergehend technisch unmöglich ist, und die Störung muss unverzüglich glaubhaft gemacht werden. Damit ist die beA-Kette Teil der Fristenwahrung: Kartenleser, Client Security, Karte, Rechte, Leitung. Fällt ein Glied aus, zählt, was Sie dokumentiert haben.

Die Kette, die funktionieren muss

Die Bundesrechtsanwaltskammer nennt im beA-Handbuch klare Mindestvoraussetzungen:

  • Windows 10 oder 11 in 64 Bit, macOS von Ventura bis Tahoe oder Ubuntu 24.04 LTS.
  • Für Terminalserverbetrieb Windows Server 2022.
  • Ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3.
  • Mindestens 8 GB Arbeitsspeicher.
  • Eine Leitung mit mindestens 5 Mbit im Upload und 25 Mbit im Download.
  • Die beA Client Security, die weiterhin lokal auf dem Arbeitsplatz läuft.

Seit Version 4.3 vom 18. März 2026 gibt es zusätzlich die kartenlose Fernsignatur in der Webanwendung. Sie nimmt Druck aus dem Alltag, ersetzt die Karte aber nicht in allen Abläufen. Danach folgten die Versionen 4.5 im Juli und 4.5.4 im August 2026, im April 2026 kam XJustiz 3.6.2 dazu.

Was am Fristtag wirklich schiefgeht

In den meisten Fällen ist es nicht das beA selbst, sondern etwas davor: Die Client Security wurde nach einem Windows-Update nicht gestartet. Der Kartenleser hängt an einem USB-Hub, der sich schlafen legt. Die Karte ist abgelaufen oder die PIN dreimal falsch eingegeben. Die Mitarbeiterin hat keine Rechte auf das Postfach, weil die Rechtevergabe nach dem letzten Personalwechsel nicht angepasst wurde. Die Leitung ist ausgefallen und niemand hat einen zweiten Weg.

Jeder dieser Punkte ist vorher lösbar und am Fristtag teuer.

Wenn es klemmt: dokumentieren, dann ausweichen

Die Ersatzeinreichung nach § 130d Satz 2 ZPO verlangt, dass die vorübergehende technische Unmöglichkeit unverzüglich glaubhaft gemacht wird. In der Praxis heißt das: Halten Sie fest, was Sie versucht haben und wann.

  1. Uhrzeit des Versuchs und der Fehlermeldung notieren, am besten mit Bildschirmfoto.
  2. Einen zweiten Arbeitsplatz oder einen zweiten Weg probieren, damit belegt ist, dass es nicht am einzelnen Rechner lag.
  3. Die Störung melden, bei der Hotline oder beim Systembetreuer, und die Meldung mit Zeitstempel aufbewahren.
  4. Erst dann auf den Ersatzweg gehen, mit der Glaubhaftmachung im selben Schriftsatz.

Diese vier Schritte dauern zusammen wenige Minuten und sind später der Unterschied zwischen einem geregelten Vorgang und einer Diskussion über die Fristversäumnis.

beSt: dasselbe Thema für Steuerberater

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater gilt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach nach § 86d StBerG. Die aktive Nutzungspflicht beginnt individuell mit dem Registrierungsbrief. Technisch brauchen Sie einen zertifizierten Kartenleser, den Personalausweis mit freigeschalteter eID, die AusweisApp und eine Fachsoftware mit beSt-Anbindung oder eine separate Postfachanwendung. Auch hier gilt: Die Kette muss vorher stehen, nicht am Tag der Frist.

Was wir in Kanzleien einrichten

  • Kartenleser der geforderten Sicherheitsklasse, sauber angebunden, ohne Hub dazwischen.
  • Client Security so eingerichtet, dass sie nach Updates zuverlässig startet.
  • Rechte im Postfach dokumentiert und beim Personalwechsel mitgeführt.
  • Ein zweiter Internetweg, damit ein Leitungsausfall keine Fristfrage wird.
  • Eine kurze Anleitung für den Störungsfall, die auch die Vertretung versteht.

Häufige Fragen

Reicht es, die Störung später zu erklären?
§ 130d ZPO verlangt die unverzügliche Glaubhaftmachung. Je weiter Sie sich davon entfernen, desto schwieriger wird es. Dokumentieren Sie im Moment der Störung.

Brauchen wir die Karte noch, wenn es die Fernsignatur gibt?
Die kartenlose Fernsignatur steht seit beA 4.3 in der Webanwendung zur Verfügung. Die Karte bleibt in vielen Kanzleien trotzdem im Einsatz. Planen Sie beides, solange beides gebraucht wird.

Läuft beA auf dem Terminalserver?
Ja, die Bundesrechtsanwaltskammer nennt dafür Windows Server 2022. Die Client Security muss dabei berücksichtigt werden, das ist der Punkt, an dem Installationen häufig hängen.

Wie oft sollten wir die Kette testen?
Nach jedem größeren Update und nach jedem Personalwechsel. Ein Testversand kostet fünf Minuten.

Wer haftet, wenn die Technik ausfällt?
Die Verantwortung für die Einreichung bleibt bei der Kanzlei. Genau deshalb sind Dokumentation und ein zweiter Weg so wichtig.

Wir richten das ein und halten es am Laufen

Wir prüfen Ihre beA- und beSt-Umgebung, räumen die Stolpersteine weg und hinterlegen eine Anleitung für den Störungsfall. Rufen Sie uns an unter 0541 50798808 oder schreiben Sie an info@team-data.de. Mehr dazu auf der Seite IT für Kanzleien und Steuerberater.

Quellen

  • Bundesrechtsanwaltskammer, beA-Handbuch und Hinweise zu den Systemvoraussetzungen
  • § 130d ZPO zur aktiven Nutzungspflicht und zur Ersatzeinreichung
  • § 86d StBerG zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach
  • Bundesrechtsanwaltskammer, Versionshinweise zu beA 4.3, 4.5 und 4.5.4