Vertragliche Grundlagen
Die AGB der Team Data GmbH regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Team Data GmbH, Hörner Weg 58 A, 49078 Osnabrück (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, IT-Beratung, Wartungs- und Supportleistungen, den Verkauf von Hardware und Software sowie damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, ergänzenden Vereinbarungen sowie diesen AGB.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern eine fachgerechte Tätigkeit nach dem Stand der Technik, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag geschlossen wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungsbefugnis.
(3) Vor Beginn von Wartungs- oder Konfigurationsarbeiten an IT-Systemen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine vollständige Datensicherung durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich Teil der beauftragten Leistung ist.
(4) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, hieraus entstehende Mehraufwendungen gesondert zu berechnen.
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Streiks, Lieferschwierigkeiten Dritter) verlängern Lieferzeiten entsprechend.
Bei der Lieferung von Hardware oder Software bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(1) An gelieferter Standard-Software erwirbt der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht nach Maßgabe der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
(2) An vom Auftragnehmer individuell erstellter Software erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
(1) Bei kaufrechtlichen Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung, jedoch beschränkt auf 12 Monate ab Lieferung (gegenüber Unternehmern).
(2) Bei Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, anforderungsgerechter Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(1) Soweit Managed-Service-Verträge geschlossen werden, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Osnabrück, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: Mai 2026 · Team Data GmbH, Osnabrück